Otto Schmidt Verlag

ArbG Berlin v. 23.8.2021 - 36 Ga 8475/21

ArbG Berlin untersagt begonnenen Streik bei Vivantes

Das ArbG Berlin hat im Eilverfahren die Fortführung des bei Vivantes begonnenen Streiks untersagt.

Der Sachverhalt:
Das ArbG Berlin untersagte der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Wege der einstweiligen Verfügung durch Zwischenbeschluss, den heute begonnenen Streik bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH vorerst fortzuführen.

Die Gründe:
In Krankenhausbetrieben kann ein Streik nur durchgeführt werden, wenn die medizinische Versorgung der Patienten in Notfällen gesichert ist; dies ist bislang nicht gewährleistet. Streikmaßnahmen sind daher bis zur Entscheidung über den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des Streiks zu unterlassen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.08.2021 12:40
Quelle: ArbG Berlin PM Nr. 26 vom 23.8.2021

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