Otto Schmidt Verlag

Heft 8 / 2017

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 8 (Erscheinungstermin: 20. August 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 6.7.2017, Zwei neue Handbücher in Ihrem Berater-Modul Arbeitsrecht, ArbRB 2017, 229

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 6.7.2017; / Quelle: EuGH PM Nr. 73/17 vom 5.7.2017, EuGH: Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten, ArbRB 2017, 229

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.7.2017; / Quelle: BVerfG PM Nr. 57/2017 v. 11.7.2017, BVerfG: Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit dem Grundgesetz, ArbRB 2017, 229

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 4.7.2017; / Quelle: BVerfG PM Nr. 55/2017 vom 4.7.2017, BVerfG: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen, ArbRB 2017, 230

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 4.7.2017; / Quelle: BAG PM Nr. 30/17 vom 29.6.2017, BAG: Unzuständigkeit bei kartellrechtlichen Vorfragen, ArbRB 2017, 230

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.6.2017; / Quelle: BAG PM Nr. 29/17 vom 29.6.2017, BAG: Anrechnung von Beamten-Tätigkeit als Beschäftigungszeit, ArbRB 2017, 230

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 3.8.2017, Vergünstigtes Online-Seminar für ArbRB-Abonnenten, ArbRB 2017, 230

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.6.2017; / Quelle: BAG PM Nr. 27 u. 23/17 vom 20.6.2017 bzw. 1.6.2017, BAG-Personalien, ArbRB 2017, 230

BAG-Terminvorschau September 2017, ArbRB 2017, 230

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 22.6.2017 - Rs. C-126/16 / Steffan, Ralf, Anwendbarkeit der Betriebsübergangsrichtlinie bei einem sog. “Pre-pack“, ArbRB 2017, 231-232

BAG v. 22.3.2017 - 10 AZR 448/15 / Braun, Axel, Nichtigkeit eines Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung, ArbRB 2017, 232

BAG v. 22.2.2017 - 5 AZR 252/16 u. 5 AZR 552/14 / Chilla, Gerrit, Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer bei Einsatz in der Kontraktlogistik, ArbRB 2017, 233-234

BAG v. 15.2.2017 - 7 AZR 291/15 / Hülbach, Henning, Unwirksamkeit einer Befristung wegen unklarer Regelung über Vertragsende, ArbRB 2017, 234

BAG v. 2.3.2017 - 2 AZR 427/16 / Suberg, Christina, Beweislast für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, ArbRB 2017, 235

BAG v. 23.2.2017 - 6 AZR 665/15 / Kappelhoff, Ursel, Insolvenzkündigung eines Geschäftsführers vor Dienstantritt, ArbRB 2017, 235-236

BAG v. 22.3.2017 - 10 AZR 623/15 / Posluschny, Claudia, Jahressonderzahlung nach TV-L bei Zuvor-Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, ArbRB 2017, 236-237

LAG Hamburg v. 2.11.2016 - 5 Sa 19/16 / Kühnel, Artur, Kündigung wegen beharrlicher Weigerung des Abbaus von Minusstunden, ArbRB 2017, 237-238

LAG Düsseldorf v. 8.9.2016 - 11 Sa 705/15 / Windeln, Norbert, Keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern beim Schwellenwert nach § 17 KSchG, ArbRB 2017, 238

Kollektives Arbeitsrecht

LAG Köln v. 11.5.2017 - 8 TaBV 32/17 / Esser, Patrick, Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei Standortgarantie, ArbRB 2017, 239

LAG Nürnberg v. 21.2.2017 - 7 Sa 441/16 / Grimm, Detlef, Mitbestimmung bei online einsehbarem Gruppenkalender, ArbRB 2017, 239-240

Sonstiges Recht

BAG v. 21.3.2017 - 3 AZR 718/15 / Wortmann, Florian, Keine Aussonderung von Pensionskassenbeiträgen bei Insolvenz des Arbeitgebers, ArbRB 2017, 240-241

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Gaul, Björn / Pitzer, Saskia, Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DSGVO, ArbRB 2017, 241-244

Der Bundesrat hat am 12.5.2017 dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (DSAnpUG-EU) zugestimmt. Ganz erhebliche Bedeutung für die betriebliche Praxis hat vor allem die Neufassung des BDSG. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen vor und zeigt auf, welche bestehenden Prozesse und Kollektivvereinbarungen schon jetzt einer umfassenden Prüfung zu unterziehen sind.

Moderegger, Christian, Häufige Fehlerquellen bei Auslandsentsendungen, ArbRB 2017, 245-248

Grenzüberschreitende Einsätze von Arbeitnehmern gewinnen verstärkt an Bedeutung. Durch den damit verbundenen Wechsel des Arbeitsortes wird eine Vielzahl rechtlicher Fragen – vor allem arbeitsvertraglicher, kollektivrechtlicher sowie sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Art – aufgeworfen, die in Grundzügen nachfolgend beantwortet werden sollen.

Schulte, Wienhold, Kündigung mit falscher Kündigungsfrist, ArbRB 2017, 248-251

In der Praxis kommt es nicht selten zu Fehlern bei der Berechnung der Kündigungsfrist. Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des BAG zwar unschädlich, da die Kündigung grds. als eine solche zum richtigen Termin ausgelegt werden kann. Der 5. Senat hat die Auslegungsmöglichkeit aber eingeschränkt, wenn das Bestimmtheitsgebot entgegensteht. Der Beitrag versucht, die hierdurch gestiftete Verwirrung und die damit verbundenen Praxisprobleme zu mildern.

Schewiola, Sascha, Die Inanspruchnahme von Urlaub, ArbRB 2017, 251-253

Das BAG hat dem EuGH die Frage nach der Initiativlast für die Festlegung und Gewährung des gesetzlichen Mindesturlaubs zur Vorabentscheidung vorgelegt: Muss der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber tätig werden? Das BAG vertrat hierzu bislang eine eindeutige Meinung. Der Autor stellt dar, wie diese aussieht, warum das BAG nunmehr die Rechtsfrage dem EuGH vorlegt und wie die betriebliche Praxis mit der Vorlage vorläufig umgehen sollte.

Hinweise zu Klagen und Anträgen

Korinth, Michael H., Überstunden ohne Ende, ArbRB 2017, 254-257

In Zeiten wirtschaftlicher Prosperität arbeiten viele Arbeitnehmer erheblich mehr, als arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vorgesehen ist. Ob sie hierfür einen Vergütungsanspruch durchsetzen können, hängt oft von der konkreten Verteilung der Darlegungslast ab. Der Autor stellt die diesbezügliche Rechtsprechung des 5. Senats des BAG dar, die sich in einer für die Praxis bedeutsamen Weise weiterentwickelt.

Dzida, Boris / Klopp, Thorben, Anforderungen von Compliance-Systemen an den Inhalt von Arbeitsverträgen, ArbRB 2017, 257-260

Compliance im Unternehmen kann bereits durch eine entsprechende Gestaltung der Arbeitsverträge unterstützt werden. Der Beitrag zeigt Themenfelder auf, die besonders dafür geeignet sind, im Arbeitsvertrag verankert zu werden, und benennt die rechtlichen Schranken für die Klauselgestaltung.

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