Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 9 (Erscheinungstermin: 20. September 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.8.2018; / Quelle: BAG PM Nr. 39/18 vom 14.8.2018, BAG: Streikbruchprämien als zulässiges Kampfmittel des Arbeitgebers, ArbRB 2018, 257

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.8.2018; / Quelle: BGH online, BGH: Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers, ArbRB 2018, 257

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 3.9.2018; / BFH online, BFH: Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen bei Aufhebungsvertrag, ArbRB 2018, 257

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.8.2018; / Quelle: BFH PM Nr. 43/18 vom 20.8.2018, BFH: Werbungskosten für an Arbeitgeber vermietetes Home-Office, ArbRB 2018, 257

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 2.8.2018; / Quelle: ArbG Krefeld PM vom 1.8.2018, ArbG Krefeld: Betriebsratswahlen 2018 – Einschränkungen für Briefwahl, ArbRB 2018, 257

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 23.8.2018 - 2 AZR 133/18 / Grimm, Detlef, Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Löschung von Videoaufnahmen – Kein Verwertungsverbot, ArbRB 2018, 258-259

BAG v. 25.4.2018 - 2 AZR 6/18 / Sasse, Stefan, Außerordentliche Kündigung wegen hoher Entgeltfortzahlungskosten, ArbRB 2018, 259

BAG v. 25.4.2018 - 5 AZR 245/17 / Lunk, Stefan, Vergütungspflicht für Umkleidezeiten – Auffällige Dienstkleidung, ArbRB 2018, 260

BAG v. 21.3.2018 - 7 AZR 428/16 / Hülbach, Henning, Erweiterung der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag – Vertragliche Inbezugnahme, ArbRB 2018, 261

BAG v. 8.5.2018 - 9 AZR 578/17 / Windeln, Norbert, Keine Rundung von bruchteiligen Urlaubstagen, ArbRB 2018, 261-262

BAG v. 20.3.2018 - 9 AZR 479/17 / Range-Ditz, Daniela, Entstehung eines Arbeitsverhältnisses durch kurze Weiterbeschäftigung nach Beendigung der Berufsausbildung, ArbRB 2018, 262-263

LAG Köln v. 18.1.2018 - 7 Sa 292/17 / Grimm, Detlef, Geschäftsführer einer internationalen Unternehmensberatung kein Arbeitnehmer, ArbRB 2018, 263-264

LAG München v. 11.4.2018 - 10 Sa 820/17 / Sasse, Stefan, Schwerbehinderte Bewerber – Keine Unterrichtungspflicht bei fehlender Schwerbehindertenvertretung, ArbRB 2018, 264-265

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 20.3.2018 - 1 ABR 70/16 / Markowski, Jürgen, Arbeitskampf suspendiert zwar grds. Mitbestimmungsrechte – aber nicht in jedem Fall!, ArbRB 2018, 265

BAG v. 20.3.2018 - 1 ABR 11/17 / Range-Ditz, Daniela, Anspruch auf Information über schwerbehinderte Beschäftigte – Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, ArbRB 2018, 265-266

BAG v. 20.3.2018 - 1 ABR 15/17 / Markowski, Jürgen, Auskunftsanspruch des Betriebsrats nur bei Darlegung eines Aufgabenbezugs, ArbRB 2018, 266-267

BAG v. 25.4.2018 - 2 AZR 401/17 / Trebeck, Joachim, Außerordentliche Kündigung des einzigen Betriebsratsmitglieds eines Betriebs – Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG, ArbRB 2018, 267-268

BAG v. 21.2.2018 - 7 AZR 496/16 / Esser, Patrick, Vergütungsanpassung bei Betriebsratsmitgliedern und kleiner Vergleichsgruppe, ArbRB 2018, 268

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Dzida, Boris / Beckmann, Jan Friedrich, “Mobile Office“ – Die Zukunft der Arbeit?, ArbRB 2018, 269-271

Die Ausstattung der Arbeitnehmer mit Laptops, Smartphones oder Tablets ist in vielen Bereichen inzwischen vollkommen üblich. Sie ermöglicht den Arbeitnehmern, die Arbeitsleistung losgelöst von einer festen Betriebsstätte zu erbringen. Die Idee des “Mobile Office“ geht noch einen Schritt weiter: Hier wird die Arbeit an ständig wechselnden Einsatzorten zum Normalfall. Der Beitrag gibt einen Überblick über die damit einhergehenden Rechtsfragen.

Ernst, Stefan, Erforderlichkeit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten für nicht-öffentliche Stellen nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG, ArbRB 2018, 272-275

Die Frage nach der Erforderlichkeit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird derzeit oft gestellt. Der Beitrag gibt anhand einer Checkliste Leitlinien zu ihrer Beantwortung. Diese richtet sich seit dem 25.5.2018 bei nicht-öffentlichen Stellen (namentlich Unternehmen, aber auch Vereinen) nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG n.F.

Braun, Axel / Sura, Stephan, 18 Monate reformierte Arbeitnehmerüberlassung – Neue Regelungen, neue Probleme, kaum Lösungen?, ArbRB 2018, 275-278

Nach langen Diskussionen trat das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) am 1.4.2017 in Kraft. Ein Kernpunkt ist die neue Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, deren Grenze in diesen Wochen zum ersten Mal erreicht werden kann. Die Autoren stellen die zwischenzeitlichen Entwicklungen dar und arbeiten die noch offenen Fragen heraus, für die selbst zu diesem neuralgischen Zeitpunkt keine rechtssichere Lösung in Sicht ist.

Fröhlich, Oliver, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im vormals betriebsratslosen Betrieb, ArbRB 2018, 279-281

Verstößt ein Arbeitgeber in grober Art und Weise gegen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG, kann der Betriebsrat Unterlassung verlangen. Was gilt allerdings in einem vormals betriebsratslosen Betrieb? Kann der Betriebsrat hier hinsichtlich in der Vergangenheit eingeführter und fortbestehender Maßnahmen des Arbeitgebers, die bei Bestehen eines Betriebsrats mitbestimmungspflichtig gewesen wären, einen Unterlassungsanspruch geltend machen?

Hinweise zu Klagen und Anträgen

Korinth, Michael H., Arbeitnehmer in Beweisnot, ArbRB 2018, 281-284

Gemäß § 138 Abs. 3 ZPO muss sich jede Partei im Verfahren vollständig und wahrheitsgemäß erklären. Das ist für Arbeitnehmer manchmal gar nicht so einfach. Der Beitrag geht der Frage nach, ob Arbeitnehmer Geschäftsunterlagen u.Ä. kopieren dürfen, um im Prozess einen Anspruch belegen oder eine arbeitgeberseitige Maßnahmen abwehren zu können. Des Weiteren untersucht der Autor, ob etwaig illegal kopierte Unterlagen einem Verwertungsverbot unterliegen.

Tiedemann, Jens, Prozessunfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren, ArbRB 2018, 284-287

Arbeitsgerichtliche Verfahren sind in erster Instanz Parteiprozesse, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen sich selbst vor Gericht vertreten. Was gilt aber, wenn jemand insb. aufgrund psychischer Defizite hierzu nicht in der Lage ist? Der Aufsatz zeigt die Schritte auf, die prozessual unternommen werden müssen, bis aus dem Verdacht der Prozessunfähigkeit Gewissheit geworden ist, so dass das anhängige Verfahren ohne Entscheidung in der Sache beendet werden kann.

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