Otto Schmidt Verlag

Heft 1 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 1 (Erscheinungstermin: 20. Januar 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

01

Aktuelle Kurzinformationen

EuGH: Keine Nachgewährung von Urlaub wegen Quarantäne, ArbRB 2024, 1

BAG: Erschütterung des Beweiswerts von Folge-AU-Bescheinigungen nach einer Kündigung, ArbRB 2024, 1

BAG: Rechtsprechungsänderung zu fehlerhaften Massenentlassungsanzeigen?, ArbRB 2024, 1

BAG: Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Hebamme wegen Kirchenaustritts, ArbRB 2024, 1-2

Geänderte Aktenzeichen in arbeitsgerichtlichen Verfahren, ArbRB 2024, 2

Ausweitung von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren im Vermittlungsausschuss, ArbRB 2024, 2

Bürgergeld: Anstieg der Regelbedarfe ab dem 1.1.2024, ArbRB 2024, 2

Erste Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft, ArbRB 2024, 2

BAG-Terminvorschau Februar 2024, ArbRB 2024, 2

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 7.12.2023 - C-518/22 / Schewiola, Sascha, Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung – Diskriminierung wegen des Alters, ArbRB 2024, 3-4

EuGH v. 16.11.2023 - C-583/21 u.a. / Braun, Axel, Betriebsübergang bei Neubesetzung einer Notarstelle, ArbRB 2024, 4-5

EuGH v. 28.11.2023 - C-148/22 / Reufels, Martin / Soltysiak, Laura, EuGH: Arbeitsordnung einer öffentlichen Verwaltung kann sichtbares Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbieten, ArbRB 2024, 5-6

BAG v. 23.8.2023 - 5 AZR 349/22 / Kühnel, Artur, Direktionsrecht: Pflicht zur Kenntnisnahme von Weisungen in der Freizeit?, ArbRB 2024, 6-7

BAG v. 24.5.2023 - 7 AZR 169/22 / Hülbach, Henning, Keine Auslegung einer einsatzgebundenen Verlängerungsklausel im Profifußball aufgrund der Corona-Pandemie, ArbRB 2024, 7-8

LAG Hamm v. 8.9.2023 - 13 Sa 20/23 / Hülbach, Henning, Inhalt der Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, ArbRB 2024, 8-9

ArbG Duisburg v. 16.11.2023 - 1 Ca 1190/23 / Windeln, Norbert, Privatnutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens – Widerruf wegen Änderung der Arbeitsaufgabe, ArbRB 2024, 9-10

Kollektives Arbeitsrecht

LAG Thüringen v. 24.10.2023 - 1 TaBV 25/21 / Markowski, Jürgen, Betriebsratssitzung – Heilung von Ladungsfehlern durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Betriebsratsmitglieder, ArbRB 2024, 10-11

LAG Köln v. 6.10.2023 - 9 TaBV 14/23 / Einfeldt, Eva, Betriebsratswahl – Grundsatz der Chancengleichheit bei der Wahlwerbung, ArbRB 2024, 11

LAG Hamm v. 4.4.2023 - 7 TaBV 177/22 / Müller-Mundt, Annegret, Nachschieben von Kündigungsgründen erfordert formwirksame Antragseinreichung im Zustimmungsersetzungsverfahren, ArbRB 2024, 11-12

Sonstiges Recht

EuGH v. 5.12.2023 - C-807/21 / Wybitul, Tim / Zhou, Johannes, EuGH: Geldbußen nach Art. 83 DSGVO setzen schuldhaften Verstoß voraus, ArbRB 2024, 12-13

LAG Hamm v. 4.10.2023 - 17 Ta 252/23 / Esser, Patrick, Kostentragungspflicht für zusätzlichen Prozessbevollmächtigten im Berufungsverfahren, ArbRB 2024, 14

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Gaul, Björn / Roters, Kai, Kein Recht auf Nichterreichbarkeit, ArbRB 2024, 15-19

Es gibt viele Gründe, die bei Arbeitnehmern in Schichtarbeit eine Änderung der ursprünglich geplanten Arbeitszeit erforderlich machen. Auch bei mobil arbeitenden Arbeitnehmern kann es z.B. notwendig werden, neue Anwesenheitszeiten festzulegen, ein gemeinsames Treffen im Betrieb zu organisieren oder Videotermine nach geänderten Vorgaben des Kunden zu verlegen. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dafür auch in seiner Freizeit, während der Pause oder in der Ruhezeit kontaktieren oder besteht ein Recht auf Unerreichbarkeit? Die Autoren beschreiben die Leitlinien, die das BAG in seinem Urteil vom 23.8.2023 hierzu entwickelt hat.

Niklas, Thomas, Neun häufige arbeitsrechtliche Versäumnisse, die teuer werden können...!, ArbRB 2024, 19-22

Auch wenn das geplante Bürokratieentlastungsgesetz das ein oder andere bürokratische Dickicht lichten soll, bleiben die Hürden für Unternehmen enorm. Insbesondere im Arbeitsrecht sind unternehmensseitig unzählige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Einhaltung der bestehenden und stetig neu hinzukommenden Pflichten geht – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen – oft mit großen Herausforderungen einher. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über häufig vernachlässigte Verpflichtungen, deren Verletzung für Unternehmen teuer werden können.

Reufels, Martin / Segler, Ramona, Der Freistellungsanspruch des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten, ArbRB 2024, 22-25

Dem Betriebsrat steht gem. § 40 Abs. 1 BetrVG ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von den Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu, wenn er einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Beauftragung gefasst hat und die Kosten nach Art und Höhe erforderlich sind. Der Beitrag geht der Frage nach, wann die Kosten erforderlich sind und wie hoch die vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten im Einzelfall sein können.

Lentz, Alexander, Verhaltensregeln, Zertifizierungen und Leitlinien nach der DSGVO, ArbRB 2024, 25-29

Auch nach über fünf Jahren DSGVO ist die datenschutzrechtliche Bewertung einzelner Arbeitsprozesse aufgrund zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe alles andere als einfach. Angesichts erheblicher Sanktionsrisiken ist das Bedürfnis nach mehr Konkretisierung in der Praxis weiterhin groß. Die DSGVO hält dazu verschiedene Instrumente bereit, die hier kurz vorgestellt werden. Am 7.12.2023 hat sich der EuGH erstmals vertieft mit einem dieser Instrumente auseinandergesetzt und zur rechtlichen Bindungswirkung von genehmigten Verhaltensregeln Stellung genommen. Auf der Basis der dortigen Wertungen wird dieser Aspekt auch für die anderen Instrumente näher in den Blick genommen.

Heimann, Till / Flöter, Isabell, Mitbestimmung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, ArbRB 2024, 29-32

Die §§ 4 bis 10 LkSG geben Unternehmen acht menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auf, die sie im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftsaktivitäten im In- und Ausland zu berücksichtigen haben. Bei der konkreten Umsetzung im Inland mit Bezug auf die im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer ist die betriebliche Mitbestimmung eröffnet. Unternehmen sollten daher wissen, in welchen Fällen der Betriebsrat in welchem Maße beteiligt werden muss. Der Beitrag stellt (in Fortsetzung von ArbRB 2023, 304) die einschlägigen Mitbestimmungsrechte anhand der Vorgaben des LkSG vor.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom