Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 2 (Erscheinungstermin: 20. Februar 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

02

Aktuelle Kurzinformationen

EuGH: Urlaubsabgeltungsanspruch im öffentlichen Dienst, ArbRB 2024, 33

BAG: EuGH-Vorlage zu Fehlern bei Massenentlassungsanzeigen, ArbRB 2024, 33

BAG: EuGH-Vorlage zu Kündigungen wegen Kirchenaustritts, ArbRB 2024, 33

BAG: Kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts kein öffentlicher Arbeitgeber, ArbRB 2024, 33-34

BAG-Terminvorschau März 2024, ArbRB 2024, 34

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 14.12.2023 - 6 AZR 157/22 (B) / Marquardt, Cornelia, Massenentlassung – Änderung der Rechtsprechung zu Fehlern im Anzeigeverfahren?, ArbRB 2024, 34-35

BAG v. 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 / Kühnel, Artur, Außerordentliche Kündigung wegen Täuschung über Impfunfähigkeit gegen Sars-CoV-2 bei einrichtungsbezogener Impfpflicht, ArbRB 2024, 35-36

BAG v. 17.8.2023 - 6 AZR 56/23 / Markowski, Jürgen, Voraussetzungen der Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO, ArbRB 2024, 36-37

BAG v. 5.10.2023 - 6 AZR 308/22 / Sasse, Stefan, Zur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit von kirchlichen AVR, ArbRB 2024, 37-38

BAG v. 23.11.2023 - 8 AZR 212/22 / Range-Ditz, Daniela, Kein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG für Praktikumsbewerber im Gleichstellungsverfahren, ArbRB 2024, 38-39

LAG Köln v. 12.9.2023 - 4 Sa 12/23 / Range-Ditz, Daniela, Selbstbindung des Arbeitgebers nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses, ArbRB 2024, 39-40

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 17.10.2023 - 1 ABR 24/22 / Grimm, Detlef, Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Handy-Nutzungsverbot während der Arbeitszeit, ArbRB 2024, 40

Sächsisches LAG v. 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23 / Meyer, Peter, Erforderlichkeit des Einsatzes von Dolmetschern auf Betriebsversammlungen – Kostenübernahme, ArbRB 2024, 41

Hessisches LAG v. 31.7.2023 - 16 TaBV 151/22 / Windeln, Norbert, Zuweisung eines neuen Betriebsratsbüros – Mangelnde Eignung, ArbRB 2024, 42

LAG Schleswig-Holstein v. 10.5.2023 - 6 Sa 202/22 / Esser, Patrick, Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern bei Beförderungsentscheidungen, ArbRB 2024, 43

Sonstiges Recht

BAG v. 10.10.2023 - 3 AZR 250/22 / Wortmann, Florian, Betriebliche Altersversorgung – Invaliditätsrente erst bei rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ArbRB 2024, 43-44

LAG Düsseldorf v. 7.12.2023 - 3 Ta 273/23 / Groeger, Axel, Geschäftsführer – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach Betriebsübergang, ArbRB 2024, 44-45

BSG v. 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R / Roigk, Jacqueline, Sozialversicherungspflicht eines alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft, ArbRB 2024, 45-46

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Laber, Jörg, Die betriebsbedingte Kündigung wegen Streichung einer Hierarchieebene, ArbRB 2024, 47-49

Der Bayer-Konzern plant gerade einen erheblichen Personalabbau: Die Unternehmensverwaltung soll schlanker werden, die einzelnen Mitarbeiter sollen mehr Eigenverantwortung bekommen und ganze Entscheidungsebenen wegfallen. Die Folge dieser neuen, als “Dynamic Shared Ownership“ bezeichneten Struktur: Vor allem Führungskräften drohen betriebsbedingte Kündigungen. Das ist in Zeiten zunehmender Agilität kein Einzelfall. Aber entfällt bei einem solchen Abbau von Hierarchieebenen automatisch der Beschäftigungsbedarf? Klar ist, dass dies kein “Trick“ sein darf, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Aber welche Voraussetzungen müssen hierfür im Detail erfüllt sein? Das untersucht der nachfolgende Beitrag.

Kleinebrink, Wolfgang, Der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, ArbRB 2024, 50-53

Abmahnungen gefährden den Bestand eines Arbeitsverhältnisses. Betroffene Arbeitnehmer müssen bei einer weiteren Pflichtverletzung mit einer Kündigung rechnen. Es kann deshalb in ihrem Interesse sein, möglichst frühzeitig zu erreichen, dass Abmahnungen aus ihrer Personalakte entfernt werden. Mögliche Ansprüche richten sich danach, ob die vom Arbeitgeber erklärte Abmahnung rechtmäßig oder rechtswidrig ist und ob das Arbeitsverhältnis noch besteht. Entscheidend kann auch sein, ob Arbeitgeber Personalakten in Papierform oder digital führen.

Moderegger, Christian, Familienbedingte Arbeitsfreistellungen, ArbRB 2024, 53-57

Mit Wirkung zum 1.1.2024 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Kinderkrankengeld erweitert. Auch über die kurzzeitige Pflege akut erkrankter Kinder hinaus haben Arbeitnehmer immer häufiger ein Interesse daran, ihre Kinder über einen gewissen Zeitraum selbst betreuen oder flexibel auf einen plötzlichen Pflegebedarf von Angehörigen reagieren zu können. Diese Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnt also weiter an Bedeutung – nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber, die gute Fachkräfte gewinnen und an sich binden möchten. Die Voraussetzungen und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen von familienbedingten Freistellungen werden nachfolgend näher beleuchtet.

Sasse, Stefan / Roigk, Jacqueline, Werkstätten für behinderte Menschen und das Arbeitsrecht, ArbRB 2024, 57-60

Werkstätten für behinderte Menschen sind kein kleiner “Arbeitgeber“. Sie haben zum 1.1.2022 rund 310.000 Menschen beschäftigt (Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.). Circa 75 % der Beschäftigten sind Menschen mit geistiger Behinderung, ca. 21,5 % Menschen mit psychischer Behinderung und ca. 3 % Menschen mit körperlicher Behinderung. Welche (arbeits-)rechtliche Stellung haben sie und welche Unterschiede zum Beschäftigten im allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es? Das soll der nachfolgende Aufsatz beleuchten.

Hinweise zu Klagen und Anträgen

Korinth, Michael H., Der Wiedereinstellungsanspruch als “kleiner Bruder“ des Kündigungsschutzes, ArbRB 2024, 60-64

Ob die Kündigung eines bestandsgeschützten Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt ihres Zugangs. Spätere Änderungen sind grds. unbeachtlich. Dies führt manchmal zu unbefriedigenden Ergebnissen, etwa, wenn sich doch noch ein Erwerber für den Betrieb findet, dessen Schließung schon beschlossene Sache war. Dann kommt der Einwand, es gebe doch den – gesetzlich nicht geregelten – Wiedereinstellungsanspruch, der unbillige Härten ausgleiche. Der Beitrag untersucht, ob dieser wirklich eine adäquate Ergänzung des Kündigungsschutzes darstellt.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom