Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2023

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 9 (Erscheinungstermin: 20. September 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

09

Aktuelle Kurzinformationen

BAG: Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe, ArbRB 2023, 257

BAG: Kündigung mit Namensliste in der Insolvenz wegen Betriebsänderung, ArbRB 2023, 257

BSG: Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-Gesellschaft abhängig beschäftigt?, ArbRB 2023, 257

Eckpunkte für weiteres Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, ArbRB 2023, 257

Referentenentwurf zur Änderung des BDSG, ArbRB 2023, 258

BAG-Terminvorschau Oktober 2023, ArbRB 2023, 258

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 11.5.2023 - 6 AZR 121/22 (A) / Steffan, Ralf, Betriebsübergang in der Luftfahrt – Wet Lease, ArbRB 2023, 258-259

BAG v. 30.3.2023 - 8 AZR 120/22 / Hülbach, Henning, Kein Schadensersatzanspruch gegen GmbH-Geschäftsführer bei Nichtzahlung des Mindestlohns, ArbRB 2023, 259-260

BAG v. 26.4.2023 - 10 AZR 137/22 / Einfeldt, Eva, Abgestufte Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, ArbRB 2023, 260-261

BAG v. 3.5.2023 - 5 AZR 268/22 / Windeln, Norbert, Ausschlussfrist – Keine Pflicht zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs bei Aufrechnung, ArbRB 2023, 261-262

LAG Niedersachsen v. 24.7.2023 - 15 Sa 906/22 / Braun, Axel, Keine Schließung einer Betriebsabteilung gem. § 15 Abs. 5 KSchG durch Umorganisation einer Matrixstruktur, ArbRB 2023, 262-263

LAG Baden-Württemberg v. 27.1.2023 - 12 Sa 56/21 / Jacobi, Jessica, Beweisverwertungsverbot bei erlaubter Privatnutzung des Diensthandys, ArbRB 2023, 263-264

Kollektives Arbeitsrecht

ArbG Rostock v. 19.7.2023 - 4 BV 20/22 / Schewiola, Sascha, Tendenzschutz bei der Rückholung von Redakteuren aus dem Homeoffice, ArbRB 2023, 264

ArbG Köln v. 13.1.2023 - 23 BV 67/22 / Lunk, Stefan, Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsausschuss bei Einstellungen, ArbRB 2023, 264-265

Sonstiges Recht

BAG v. 9.5.2023 - 3 AZR 174/22 / Steffan, Ralf, Betriebsübergang – Übergang endgehaltsbezogener Versorgungszusagen, ArbRB 2023, 265-266

BAG v. 9.5.2023 - 3 AZR 280/22 / Marquardt, Cornelia, Zustellung eines Urteilsentwurfs, ArbRB 2023, 266-267

Hessisches LSG v. 7.2.2023 - L3 U 202/21 / Einfeldt, Eva, Versicherungsschutz bei Unfall auf dem Weg zum Kaffeeholen während der Arbeitszeit, ArbRB 2023, 267-268

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Niklas, Thomas, ChatGPT und das Arbeitsrecht, ArbRB 2023, 268-272

Die Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 hat den Menschen erstmals flächendeckend vor Augen geführt, wozu Künstliche Intelligenz in der Lage ist. Auch das Arbeitsleben wird sich durch den Einsatz solcher Tools massiv verändern. Der Beitrag beschäftigt sich mit den arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Nutzung dieses Tools im Arbeitsleben ergeben, und gibt Hinweise für die Praxis.

Wortmann, Florian, Betriebsratsbeteiligung bei Einsatz Künstlicher Intelligenz, ArbRB 2023, 272-275

Der Gesetzgeber hat bereits 2021 im Betriebsverfassungsgesetz Regelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch den Arbeitgeber getroffen. Tatsächlich finden Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz zunehmend Verbreitung und halten praktisch Einzug in Personalabteilungen. Neben dem gezielten Einsatz Künstlicher Intelligenz wird es absehbar Standardanwendungen geben, in die Elemente Künstliche Intelligenz notwendig eingebettet sein werden. Dies wirft zahlreiche Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung auf.

Bonanni, Andrea / Pitzer, Saskia, Der Betrieb als Bezugspunkt für die Vergleichsgruppenbildung bei der Betriebsratsvergütung, ArbRB 2023, 275-278

Die Betriebsratsvergütung ist ein Dauerbrenner in der Beratungspraxis und steht derzeit ganz oben auf der Prioritätenliste vieler Unternehmen. Allerdings ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis herausfordernd, denn viele Detailfragen sind noch ungeklärt. Mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für den Vergleich und mit der Vergleichbarkeit haben die Autorinnen sich bereits in ArbRB 2023, 249 befasst. Zu den Herausforderungen in der Praxis gehört aber auch die Frage, ob § 37 Abs. 4 BetrVG ausschließlich eine betriebsbezogenen Vergleichsgruppenbildung zulässt oder ob und – wenn ja, unter welchen Voraussetzungen – (auch) eine betriebsübergreifende Betrachtung erfolgen kann. Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Beitrag.

Laber, Jörg, Die Überwachung von Arbeitnehmern – Was ist erlaubt?, ArbRB 2023, 278-282

Die Überwachung von Mitarbeitern ist ein sensibles Thema. Was ist rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, evt. sogar eine Straftat begangen hat oder seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes nicht ordnungsgemäß nachgeht? Welche Maßnahmen dürfen Arbeitgeber ergreifen und in welchem gesetzlichen Rahmen ist eine Überwachung erlaubt? Im nachfolgenden Beitrag wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung und die Observation durch einen Detektiv zulässig sind.

Zafiraki Sanyoto, Shinta / Möller, Frederik, Die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, ArbRB 2023, 282-285

Der Bundestag hat am 16.8.2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Am 18.8.2023 ist es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I 2023 Nr. 217). Das Gesetz tritt teils sofort, überwiegend jedoch erst am 18.11.2023 oder auch erst im nächsten Jahr in Kraft. Die Erwartungen an die Neuregelung sind groß. So meinte die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, vor dem Bundestagsbeschluss: “Heute ist ein guter Tag für die Bundesrepublik Deutschland. Wir werden heute – hoffentlich – das modernste Einwanderungsgesetz der Welt beschließen.“
Ist diese Euphorie berechtigt? Das wird sich aus Sicht der deutschen Arbeitgeber insbesondere daran messen, welchen Beitrag das neue Aufenthaltsgesetz zur Überwindung des Fachkräftemangels leistet. Insbesondere der von der Neuregelung kaum bedachte Status quo der Migrationsverwaltung wird auch zukünftig der Bremsklotz der dringend notwendigen Erwerbsmigration nach Deutschland sein.
Gleichwohl sieht das “neue“ Aufenthaltsgesetz (AufenthG-neu) für die Arbeitsmigration und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einige auch für Arbeitgeber relevante Neuerungen vor. Diese sollen im Folgenden dargestellt und daneben praktische Anwendungshinweise für Arbeitgeber gegeben werden.

Fröhlich, Oliver, Exzessive Nutzung von Dienstwagen, ArbRB 2023, 285-288

Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, den er nach der vertraglichen Abrede der Parteien auch privat nutzen darf, ist dies Teil des vertraglichen Vergütungsanspruchs des Arbeitnehmers. Die Zusage beinhaltet einen geldwerten Vorteil in Form eines Sachbezuges. Typische Streitpunkte in diesem Zusammenhang sind der Umfang der Nutzung (z.B. exzessiv hohe Fahrleistung, Fahrten durch Dritte) und auch die Frage, wann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen, also die private Nutzungsmöglichkeit widerrufen kann. Der Beitrag untersucht, welche Regelungsmöglichkeiten sinnvoll bestehen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom