Otto Schmidt Verlag

Heft 8 / 2023

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 8 (Erscheinungstermin: 20. August 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

08

Aktuelle Kurzinformationen

EuGH-Generalanwältin: Beschränkung des Rechts auf Urlaubsabgeltung, ArbRB 2023, 225

Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, ArbRB 2023, 225

Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1.7.2023, ArbRB 2023, 225

Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung, ArbRB 2023, 225

Künstlersozialabgabe bleibt bei 5,0 %, ArbRB 2023, 226

Zweite Stufe des Bürgergeldes seit 1.7.2023 in Kraft, ArbRB 2023, 226

BAG-Terminvorschau September 2023, ArbRB 2023, 226

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 22.6.2023 - C-427/21 / Braun, Axel, Personalgestellung ist keine Leiharbeit im Sinn des EU-Rechts, ArbRB 2023, 226-227

EuGH v. 13.7.2023 - C-134/22 / Esser, Patrick, Massenentlassung – Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übermittlung einer Auskunftsabschrift an die Agentur für Arbeit, ArbRB 2023, 227-228

BAG v. 16.2.2023 - 8 AZR 450/21 / Windeln, Norbert, Entgeltgleichheit von Männern und Frauen – Vertragsfreiheit ist kein Argument für Ungleichbehandlung, ArbRB 2023, 228-229

BAG v. 29.6.2023 - 2 AZR 296/22 / Braun, Axel, Kein grundsätzliches Verwertungsverbot für Videoüberwachungsaufnahmen von Arbeitnehmern, ArbRB 2023, 229-230

BAG v. 29.3.2023 - 5 AZR 255/22 / Kühnel, Artur, Annahmeverzug – Leistungswille und abgelehnte Prozessbeschäftigung, ArbRB 2023, 230-231

BAG v. 11.5.2023 - 6 AZR 267/22 / Markowski, Jürgen, Keine Sozialauswahl im Rahmen von § 613a BGB bei der Zuordnung von Arbeitsverhältnissen zum übergehenden Betriebsteil, ArbRB 2023, 231-232

BAG v. 25.1.2023 - 10 AZR 116/22 / Hülbach, Henning, Betriebliche Übung – Anwendung der AGB-rechtlichen Unklarheitenregel des § 305c BGB, ArbRB 2023, 232-233

LAG Schleswig-Holstein v. 2.5.2023 - 2 Sa 203/22 / Lunk, Stefan, Zum Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Eigenkündigung, ArbRB 2023, 233-234

LAG Sachsen v. 24.3.2023 - 4 Sa 75/22 / Grimm, Detlef, Anspruch auf Sozialplanleistungen bei vorzeitiger Eigenkündigung, ArbRB 2023, 234-235

LAG Nürnberg v. 11.11.2022 - 8 Sa 164/22 / Markowski, Jürgen, Kürzung der Standardabfindung für rentennahe Jahrgänge, ArbRB 2023, 235

LAG Hamm v. 27.1.2023 - 13 Sa 1007/22 / Esser, Patrick, Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs – Besonderheiten bei Schwerbehinderung, ArbRB 2023, 235-236

LAG Thüringen v. 19.4.2023 - 4 Sa 287/21 / Range-Ditz, Daniela, Fristlose Kündigung bei vorsätzlichem Diebstahl von Betriebsmaterial gerechtfertigt, ArbRB 2023, 236-237

Kollektives Arbeitsrecht

LAG Baden Württemberg v. 26.5.2023 - 12 TaBV 1/23 / Groeger, Axel, Ermittlung des Vergleichsentgelts für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied, ArbRB 2023, 237-238

Sonstiges Recht

BVerwG v. 28.3.2023 - 2 C 6.21 / Sasse, Stefan, Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen Mobbings, ArbRB 2023, 238-239

LAG Berlin-Brandenburg v. 8.5.2023 - 5 Sa 143/23 / Groeger, Axel, beA-Störung: Einreichung eines Schriftsatzes auf herkömmlichem Weg, ArbRB 2023, 239-240

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Zhou, Johannes / Wybitul, Tim, Die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten ohne gültige Generalklausel, ArbRB 2023, 240-242

Die Entscheidung des EuGH vom 30.3.2023 (C-34/21, ArbRB 2023, 131) wirft erhebliche Zweifel daran auf, ob § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG als zentrale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten Bestand haben kann. Der Beitrag geht auf die Folgen der EuGH-Entscheidung für den Beschäftigtendatenschutz ein. Er beschreibt zudem konkrete Maßnahmen, die Arbeitgeber zur Verringerung von Risiken ergreifen können. Diese Vorschläge orientieren sich an den ersten Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden.

Steffan, Ralf, Krank oder Simulant? Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und seine Erschütterung, ArbRB 2023, 243-246

Legt der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, beschleichen den Arbeitgeber bisweilen Zweifel, ob der Beschäftigte tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Grundsätzlich ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allerdings hoch und es bedarf konkreter Indizien, um diesen Beweiswert zu erschüttern. Die inzwischen bestehende Möglichkeit einer Ferndiagnose zur Erlangung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Wegfall der Vorlagepflicht im Rahmen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sorgen für zusätzliche Unsicherheiten in der Praxis. Der Beitrag zeigt auf, wann diese Zweifel berechtigt sind und welche Folgen sich daraus ergeben.

Oberthür, Nathalie, Die aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberlassung, ArbRB 2023, 246-249

Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist durch die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit umfassend unionsrechtlich determiniert. In dem nachfolgenden Beitrag werden einige aktuelle Entwicklungen skizziert, die sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts der vergangenen Monate ergeben haben.

Bonanni, Andrea / Pitzer, Saskia, Die Vergleichsgruppenbildung bei der Betriebsratsvergütung, ArbRB 2023, 249-253

Die Entscheidung des BGH vom 10.1.2023 (Az.: 6 StR 133/22), die Klagen einzelner Betriebsratsmitglieder bei Porsche und Volkswagen, mit denen diese sich gegen Gehaltsrückstufungen zur Wehr setzen, und die aktuellen Bestrebungen von Arbeitsminister Heil, die Betriebsratsvergütung gesetzlich (neu) zu regeln, katapultieren das Thema Betriebsratsvergütung in vielen Unternehmen ganz nach oben auf die Prioritätenliste. Das normative Gerüst ist mit den Regelungen in § 37 und § 78 Satz 2 BetrVG zwar überschaubar. Dennoch stellt es die Praxis regelmäßig vor Herausforderungen. Diese beginnen mit der Vergleichsgruppenbildung nach § 37 Abs. 4 BetrVG. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für den Vergleich und mit der Vergleichbarkeit des Betriebsratsmitglieds mit anderen Beschäftigten.

Moderegger, Christian, Tariflohnerhöhungen in Zeiten der Inflation – Anrechnen oder Aufstocken?, ArbRB 2023, 253-256

Die enorm gestiegene Inflationsrate hat derzeit auch große Auswirkungen auf die Tarifentgelterhöhungen in vielen Branchen. Nicht alle Arbeitgeber sind in der wirtschaftlichen Situation, diese Erhöhungen ohne weiteres vollständig an die Arbeitnehmer weiterreichen zu können. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Anrechnung auf bereits gewährte übertarifliche Entgelte möglich und zulässig ist.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom