Otto Schmidt Verlag

Heft 5 / 2023

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 5 (Erscheinungstermin: 20. Mai 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Kleinebrink, Wolfgang, Referentenentwurf zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung, ArbRB 2023, 129-130

EU-Kommission veröffentlicht Auslegungshilfe zur Arbeitszeitrichtlinie, ArbRB 2023, 130

Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, ArbRB 2023, 130

BAG: Arbeitnehmerstatus eines Vereinsmitglieds im Yoga-Ashram, ArbRB 2023, 130

BAG-Terminvorschau Juni 2023, ArbRB 2023, 130

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 30.3.2023 - C-34/21 / Grimm, Detlef, Beschäftigtendatenschutz: § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG nicht DSGVO-konform, ArbRB 2023, 131-132

BAG v. 15.12.2022 - 2 AZR 162/22 / Kühnel, Artur, BEM: Datenschutzrechtliche Einwilligung und Vermutungswirkung bei Zustimmung des Integrationsamtes, ArbRB 2023, 132-133

BAG v. 25.1.2023 - 10 AZR 319/20 / Kühnel, Artur, Bonuszahlung: Beschränkte Überprüfbarkeit tatsachengerichtlicher Ersatzleistungsbestimmungen, ArbRB 2023, 133

BAG v. 25.1.2023 - 10 AZR 29/22 / Kalf, Martin, Anteiliger Bonusanspruch nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, ArbRB 2023, 133-134

BAG v. 20.10.2022 - 8 AZR 332/21 / Hülbach, Henning, Hohe Vertragsstrafe bei Kündigungsausschluss nicht stets AGB-widrig, ArbRB 2023, 134-135

LAG Düsseldorf v. 2.8.2022 - 3 Sa 285/22 / Range-Ditz, Daniela, Kündigung im Kleinbetrieb aus “betriebsbedingten Gründen“ trotz Neuausschreibung weder sitten- noch treuwidrig, ArbRB 2023, 135-136

ArbG Oldenburg v. 9.2.2023 - 3 Ca 150/21 / Zhou, Johannes / Wybitul, Tim, DSGVO-Schadensersatz von 10.000 € wegen Nichterfüllung eines Auskunftsanspruchs, ArbRB 2023, 136-137

ArbG Stuttgart v. 23.2.2023 - 25 Ca 956/22 / Kühnel, Artur, Sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers bei der Geltendmachung von Annahmeverzugslohn, ArbRB 2023, 137-138

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 23.11.2022 - 7 AZR 122/22 / Esser, Patrick, Zur Vergütungsanpassung bei Betriebsratsmitgliedern, ArbRB 2023, 138-139

BAG v. 21.12.2022 - 7 AZR 489/21 / Steffan, Ralf, Betriebsrat: Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze wirksam, ArbRB 2023, 139-140

BAG v. 30.11.2022 - 4 AZR 422/21 / Groeger, Axel, Eingruppierung nach § 11a TVöD-NRW, ArbRB 2023, 140-141

Sonstiges Recht

BAG v. 25.8.2022 - 6 AZR 499/21 / Tiedemann, Jens, Word-Dokumente sind im ERV unzulässig, ArbRB 2023, 141-142

Hessisches LAG v. 13.1.2023 - 10 Ta 3/23 / Lunk, Stefan, (Arbeits-)Rechtsweg bei Klagen von GmbH-Geschäftsführern, ArbRB 2023, 142-143

ArbG Köln v. 14.12.2022 - 18 BVGa 17/22 / Windeln, Norbert, Örtliche Zuständigkeit bei nach § 3 BetrVG gebildetem Betriebsrat, ArbRB 2023, 143-144

LSG Berlin-Brandenburg v. 21.3.2023 - L 3 U 66/21 / Markowski, Jürgen, Sturz beim Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall, ArbRB 2023, 144-145

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Niklas, Thomas / Dienst, Nicola, Karlsruhe gegen Erfurt – Neue Anforderungen an die Betriebsratsvergütung, ArbRB 2023, 145-148

Die praktische Umsetzung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Mangels eingehender gesetzlicher Bestimmungen müssen insoweit regelmäßig Hilfsbetrachtungen angestellt werden, die jedoch allseits zu großer Unsicherheit führen. Dabei steht nach der aktuellen Entscheidung des BGH im “Volkswagen-Prozess“ fest: Die mit der Betriebsratsvergütung einhergehenden strafrechtlichen Risiken sind erheblich. Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und gibt Hinweise für die Praxis.

Schipp, Johannes, Risiken und Nebenwirkungen einer Turboklausel, ArbRB 2023, 149-151

Sind sich die Parteien über eine Trennung einig, wird häufig eine sog. Turbo- oder Sprinterklausel vereinbart. Sie ermöglicht es dem meist von der Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellten Arbeitnehmer, vor Ablauf der Kündigungsfrist zu gehen und die dadurch ersparte Vergütung zumindest teilweise als ggf. zusätzliche Abfindung mitzunehmen. Während der Freistellung kann der Arbeitnehmer aber auch schon bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, ohne die Freistellung vorzeitig zu beenden, so dass die Turboklausel ungenutzt bleibt. Kann der Arbeitnehmer dann doppelt verdienen und was wird aus dem Urlaub, der mit der Freistellung abgegolten werden sollte? Wer hier nicht aufpasst, kann Überraschungen erleben.

Laber, Jörg, Die Personalakte – Eine große Unbekannte?, ArbRB 2023, 152-155

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine Personalakte zu führen. Gibt es eine solche, so kommen Arbeitnehmer kaum damit in Kontakt. Die Personalakte kann allerdings massiven Einfluss auf ihre weitere Karriere haben, da sie z.B. auch Abmahnungen oder Zeugnisse enthalten kann. Teilweise sind dort auch Informationen über Arbeitnehmer abgelegt, die dort nichts zu suchen haben. Im nachfolgenden Beitrag wird erläutert, ob die Personalakte einer bestimmten Form bedarf, was zu ihrem Inhalt gehört und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf die Personalakte haben.

Schubert, Andreas / Daub, Stefan, Cybercrime und Kurzarbeit, ArbRB 2023, 155-158

Cyberangriffe auf deutsche Wirtschaftsunternehmen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu (s. “Bundeslagebild Cybercrime 2021“ des Bundeskriminalamts v. 9.5.2022). Häufig stehen infolge der angegriffenen technischen Einrichtungen ganze Betriebe oder Betriebsteile still. Sind in einem solchen Fall die Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III zur Einführung von Kurzarbeit gegeben und kann Kurzarbeit damit ein probates Mittel sein, um die wirtschaftlichen Einbußen eines Cyber-Angriffs abzufedern? Rechtsprechung hierzu ist bislang nicht ersichtlich. Der nachfolgende Beitrag möchte die Diskussion dieser Frage, die sich in Zukunft sicherlich vermehrt stellen wird, anstoßen.

Legerlotz, Christoph, Neuerungen bei der Eltern-, Pflege- und Familienzeit, ArbRB 2023, 158-160

Die europäische Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (EU) 2019/1158 zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU (RL (EU) 2019/1158) normiert verbindliche Standards, die die europäischen Mitgliedstaaten bis August 2022 umzusetzen hatten. Ziel der Richtlinie ist die weitere Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen und die Behandlung am Arbeitsplatz. Die hierfür einschlägigen deutschen Regelungen sind in den Gesetzen zur Elternzeit, zum Elterngeld, zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit enthalten. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie inzwischen in deutsches Recht umgesetzt. Laut Gesetzesbegründung waren nur wenige Anpassungen erforderlich, da ein Großteil der Vorgaben bereits durch bestehende Gesetze erfüllt wird. Im Folgenden werden diese Neuerungen kurz dargestellt.

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