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Frau Dr. Ursula Rinck neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht

Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Ursula Rinck mit Wirkung vom 1. November 2026 zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Frau Dr. Rinck, geboren 1969 in Rotenburg/Wümme, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1997 in München ab. Sie wurde im Jahr 1996 promoviert und trat nach einer Beschäftigung als Rechtsanwältin 1998 in die Arbeitsgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen ein. Von 2007 bis 2009 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. 2011 erfolgte ihre Ernennung zur Stellvertretenden Direktorin des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven.

Am 1. Juni 2012 wurde Frau Dr. Rinck zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Sie gehörte zunächst dem Zweiten Senat und ab dem 1. Juli 2014 dem Vierten Senat an. Zum 1. Oktober 2021 wurde sie dem Ersten Senat zugeteilt, dessen stellvertretende Vorsitzende sie zuletzt war.

Frau Dr. Rinck übernimmt den Vorsitz des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Der Vierte Senat ist vor allem zuständig für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen.

Die Ernennungsurkunde wurde durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.11.2026 14:59
Quelle: BAG PM Nr. 37 vom 2.11.2026

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