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Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Jürgen Treber im Ruhestand

Mit Ablauf des 31. Oktober 2026 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Jürgen Treber in den Ruhestand getreten. Herr Treber setzte während seiner Tätigkeit im Vierten Senat richtungsweisende Akzente, etwa bei der Neuausrichtung der Rechtsprechung zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung und zu tariflichen Differenzierungsklauseln, die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit sowie die Bestimmung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs für die Anwendung von vertraglich in Bezug genommenen Tarifverträgen. Unter seinem Vorsitz hat der Vierte Senat grundsätzliche Fragen zur Tarifgeltung wie etwa zum Günstigkeitsprinzip und zur Tarifpluralität unter Geltung des Tarifeinheitsgesetzes geklärt.

Herr Prof. Dr. Treber wurde 1960 in Rüsselsheim geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und wurde dort im Jahr 1995 mit der Arbeit „Aktiv produktionsbehindernde Maßnahmen“ promoviert. 1999 trat er in den Richterdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und war an den Arbeitsgerichten Ludwigshafen am Rhein und Mainz tätig. In den Jahren 2002 und 2003 war Herr Prof. Dr. Treber wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht. Zu Beginn des Jahres 2007 wurde er an das rheinland-pfälzische Justizministerium abgeordnet. Er wechselte von dort in die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Im September 2007 wurde Herr Prof. Dr. Treber zum Ständigen Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Mainz ernannt.

Herr Prof. Dr. Treber wurde am 1. August 2008 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und zunächst dem Vierten Senat und ab Februar 2016 dem Ersten Senat zugeteilt. Im April 2018 hat ihm die Universität Trier eine Honorarprofessur verliehen.

Am 1. Oktober 2018 wurde Herr Prof. Dr. Treber zum Vorsitzenden Richter ernannt und leitete seitdem den Vierten Senat. Dieser ist insbesondere zuständig für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen.

Herr Prof. Dr. Treber setzte während seiner Tätigkeit im Vierten Senat richtungsweisende Akzente. Hervorzuheben ist die Neuausrichtung der Rechtsprechung zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung und zu tariflichen Differenzierungsklauseln, die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit sowie - im Dialog mit dem Gerichtshof der Europäischen Union - die Bestimmung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs für die Anwendung von vertraglich in Bezug genommenen Tarifverträgen. Unter seinem Vorsitz hat der Vierte Senat grundsätzliche Fragen zur Tarifgeltung wie etwa zum Günstigkeitsprinzip und zur Tarifpluralität unter Geltung des Tarifeinheitsgesetzes geklärt. Zudem hat er die Grundsätze des Eingruppierungsrechts, insbesondere zur Bestimmung von Arbeitsvorgängen und zur Überleitung in den TVöD und den TV-L, weiter ausgestaltet.

Herr Prof. Dr. Treber war von 2011 bis 2020 richterlicher Referent für Dokumentation und Datenverarbeitung des Bundesarbeitsgerichts. In dieser Funktion war er Vertreter des Bundesarbeitsgerichts im Beirat der juris GmbH sowie ab 2013 auch im Lenkungsausschuss zur Entwicklung eines Rechtsinformationssystems des Bundes (Neuris).

Als gewähltes Mitglied des Präsidialrats setzte sich Herr Prof. Dr. Treber viele Jahre für die Belange der Richterschaft ein.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat sich Herr Prof. Dr. Treber mit zahlreichen Publikationen, vor allem auf dem Gebiet des Tarifrechts sowie des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts, in der Fachöffentlichkeit hohes Ansehen erworben und sich mit großem Einsatz - auch über die Sammlung der BAGE - für die Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts engagiert. Als Honorarprofessor hält er seit vielen Jahren Vorlesungen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren und zum Individualarbeitsrecht.
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.11.2026 14:52
Quelle: BAG PM Nr. 36 vom 2.11.2026

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