Maßnahmen gegen Fahrermangel: Länder stimmen Erleichterungen für Berufskraftfahrer zu
Der Bundesrat hat Änderungen der Regelungen zur Qualifikation der Berufskraftfahrer und weiterer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Ziel der Rechtsverordnung der Bundesregierung ist es, den Fahrermangel in Deutschland zu bekämpfen.
Prüfung in mehreren Sprachen möglich
Die Verordnung sieht u.a. vor, dass die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation - eine rein theoretische Prüfung für Berufskraftfahrer - künftig auch in neun Fremdsprachen abgelegt werden kann: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch und - auf Initiative des Bundesrates - Albanisch. Zudem wird die praktische Prüfung der Grundqualifikation um 90 Minuten reduziert und dauert künftig 120 Minuten. Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass der 60-minütige Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Situationen“ gestrichen wird.
Änderungen beim Führerscheinerwerb
Auch in der Fahrerlaubnisverordnung sind Änderungen vorgesehen. So sollen die Ukraine und Montenegro in diese aufgenommen werden, damit Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können. Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. Außerdem sollen auch Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, in Deutschland anerkannt werden.
Weiterhin sieht die Verordnung vor, dass auch Augenoptikerbetriebe die Untersuchungen des Sehvermögens für die Lkw- und Busfahrer vornehmen können.
Inkrafttreten
Mit der Zustimmung der Länder liegt es jetzt an der Bundesregierung, die Verordnung zu verkünden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Kritik an Sehtests durch Augenoptiker
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, erneut zu prüfen, ob Augenoptikerbetriebe die Sehtests für die Lkw- und Busfahrer vornehmen sollen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen habe darauf hingewiesen, dass die fachlichen Anforderungen der Untersuchungen die Kompetenzen überstiegen, die man bei handwerklich ausgebildeten Augenoptikerinnen und -optikern voraussetzen könne, begründen die Länder ihre Forderung.
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