Rentenanpassung 2026: Bundesrat stimmt Anstieg um 4,24 % zu
Der Bundesrat hat am 12.6.2026 der Verordnung der Bundesregierung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung zugestimmt. Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1.7.2026 bundeseinheitlich um 4,24 % auf 42,52 €.
Wie bereits vom Bundeskabinett am 29.4.2026 in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen, steigt somit die Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren um 77,85 € im Monat.
Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,83 € auf 19,63 € erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 482 € und 1.916 € monatlich festgesetzt.
Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
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