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Bundesrat stimmt Arbeitsschutzkontrollgesetz zu

In seiner Sitzung am 18.12.2020 hat der Bundesrat die geplanten Regelungen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die der Bundestag nur zwei Tage zuvor verabschiedet hatte, zugestimmt.  Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.

I. Verlauf

21.07.2020 Referentenentwurf
29.07.2020 Regierungsentwurf
18.09.2020 Ausschussempfehlung
18.12.2020 Beschluss des Bundesrates

II. Hintergrund

Aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen und der unzureichenden Unterbringung von Arbeitskräften in der Fleischindustrie war Handlungsbedarf geboten. Arbeitstage von 16 Stunden und beengtes Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften werden nicht länger akzeptiert. Gezielte Kontrollen sollen klare Verhältnisse schaffen. Der Missbrauch von Werkverträgen soll beendet werden. Kontrollen und höhere Bußgelder sollen eingeführt werden. Zu den Maßnahmen zählen die elektronische Arbeitszeiterfassung und die Schaffung branchenübergreifender Standards für die Unterkünfte. Arbeitgeber sollen die unmittelbare Verantwortung für ihre Leute haben - und sich nicht hinter Sub-Konstruktionen wegducken können. 

II. Wesentliche Inhalte:

  • Es wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen. Der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig. Dies gilt für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021, für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.
  • Es werden für die Bundesländer einheitliche verbindliche Kontrollquoten gelten und es soll Schwerpunktkontrollen in Risikobranchen geben. Durchgeführt werden die Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden.Dazu ist eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote vorgesehen, die sich bis zum Jahr 2026 schrittweise steigert.
  • Eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll Arbeitsschutzaufgaben und Kompetenzen bündeln.
  • Für die Unterbringung der Beschäftigten gelten Mindeststandards, auch außerhalb des Betriebsgeländes.
  • Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden über Wohn- und Einsatzort aller Arbeitskräfte zu informieren. So werden effektivere Kontrollen möglich.
  • Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften der Beschäftigten wirksam zu überprüfen, gilt eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie.
  • Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.
  • Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gebildet werden, um u.a. Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.

 

Die Bundesregierung leitet das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und verkündet den Text danach im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz soll am Tag darauf in Kraft treten - einzelne Teile allerdings erst am 1. Januar bzw. am 1. April 2021.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.08.2020,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln