Otto Schmidt Verlag


Bundesregierung legt Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze vor

IDie Bundesregierung hat in einem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze vorgelegt. Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthält gemeinsame Regelungen für die Sozialversicherung, die regelmäßig der Anpassung bedürfen. 

I. Verfahren

04.03.2020 Gesetzesentwurf der Bundesregierung

 

II. Wesentliche Inhalte

Der Anpassungsbedarf besteht angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der Möglichkeiten, die sich in Bezug auf  die beitrags- und melderechtlichen Regelungen des SGB IV, aber auch für andere Sozialgesetzbücher, Sozialgesetze und Verordnungen ergeben. Außerdem werden Vorgaben der Rechtsprechung oder aus Beschlüssen des Rechnungsprüfungsausschusses umgesetzt. Auch sollen Ziele des Koalitionsvertrages umgesetzt und Anregungen der Praxis aufgegriffen werden. 

Leistungsberechtigte sollen die ihnen zustehenden Leistungen in zeitgemäßer Weise umfassend und zügig erhalten. 

Zu den wesentlichen Änderungen zählen folgende Schritte:

  • Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung,

  • Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung,

  • Schließen von Lücken im Leistungsrecht

  • Schließen des Dienstordnungsrechts (DO-Recht)

Außerdem soll im Rahmen eines Modellprojektes bei den Krankenkassen die Einführung von fakultativen Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 erprobt werden.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.03.2020,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln