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Bundestag nimmt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften an

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften angenommen. 

Wesentliche Inhalte

Das Gesetz dient der Beseitigung gesetzlicher Unklarheiten und Schaffung klarer Rechtsgrundlagen hinsichtlich zu vollziehender Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX von den Lebensunterhaltsleistungen nach SGB XII im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab 2020:.

Davon sind insbesondere Regelungen zu Wohnkosten in bisherigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, sowie Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen im Eingliederungshilfe-, Sozialhilfe-, Schwerbehinderten- und Sozialen Entschädigungsrecht geregelt.

Es sollen Werkstätten für behinderte Menschen hinsichtlich Anrechenbarkeit von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe und Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand vor anderen Leistungsanbietern bevorzugt werden.

Es enthält Regelungen zu:

  • Anrechnung und Freilassung von im Rahmen gesetzlicher Freiwilligendienste gezahlten Taschengeldes
  • Klarstellung betr. Zumutbarkeit des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Möglichkeit der Festlegung der Zahl der Kammern an den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten durch die Präsidenten der Landesarbeitsgerichte
  • Änderung verschiedener Paragraphen von 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen
  • Verordnungsermächtigung Bezug: "Empfehlungen für die personenzentrierte Leistungserbringung in bisherigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe" der "Arbeitsgruppe Personenzentrierung" des BMAS 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.10.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln