Otto Schmidt Verlag


Bundesrat stimmt Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG zu

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

I. Verfahrensgang

18.10.2019

Gesetzesbeschluss des Bundestages

08.11.2019 Beschluss des Bundesrates

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes

Mit der Reform sollen laut Bundesregierung Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben werden.

Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Seitdem sind die Mieten und die Verbraucherpreise gestiegen. Das eigene Einkommen reicht für viele Haushalte trotz einer Unterstützung bei den Wohnkosten durch das Wohngeld (gegebenenfalls in Kombination mit dem Kinderzuschlag) nicht mehr aus, um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken. Dadurch wechseln Jahr für Jahr Haushalte vom Wohngeld in das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe.

Außerdem soll der Gesetzentwurf erstmalig eine Dynamisierung des Wohngeldes enthalten, die ab 2022 greift. Damit vollzieht die Reform die Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, soll das Wohngeld von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um circa 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.

Vorgesehen ist zudem die Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes. Mit der Reform soll die Zahl der Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf circa 660.000 Haushalte steigen. Darunter sind der Bundesregierung zufolge auch 25.000 Haushalte, die mit dem erhöhten Wohngeld nicht länger auf Leistungen aus den Grundsicherungssystemen, wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, angewiesen sind. Außerdem sollen Arbeitsanreize verbessert werden - durch zusätzliches Einkommen soll sich das Wohngeld künftig in geringerem Maße reduzieren.

Die geplante Neuregelung sieht außerdem eine regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge vor, bis zu denen die Miete beziehungsweise Belastung (bei Wohnungseigentümern) berücksichtigt wird. Vorgesehen ist dem Entwurf zufolge zudem die Neufestsetzung der Mietenstufen für die Gemeinden und Kreise sowie die Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu berücksichtigen.
Die Anpassung des Wohngeldes an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren ist außerdem geplant, um die Entlastungswirkung des Wohngeldes aufrechtzuerhalten.

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Der Gesetzentwurf ändert das Wohngeldgesetz und die Wohngeldverordnung.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Damit es Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt noch verkündet werden.

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.10.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln