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Aktuell im ArbRB

Effektive Betriebsratsstrukturen – Vom Wunsch zur Wirklichkeit (Steffan/Welslau, ArbRB 2022, 119)

Einzelbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat: Das, was im Betriebsverfassungsgesetz an grundsätzlicher Architektur vorgegeben ist, gibt häufig nicht die Realität der Strategie und Steuerung eines Konzerns oder Unternehmens wieder und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen sowie die sich daraus ableitenden Anforderungen. Der Beitrag sucht nach Wegen für die Schaffung effektiver Betriebsratsstrukturen im Einklang mit einer überkommenen gesetzlichen Grundlage.


I. Effektive Betriebsratsstrukturen – Vom Wunsch zur Wirklichkeit

1. Verpasste Chancen im Veränderungsmanagement?

2. Hoffen und Harren?

3. Chancen und Grenzen des § 3 BetrVG

II. Wie hilft sich die Praxis

1. Rechtsträgerfluten

2. Unabhängigkeit von Legalstrukturen

3. Agil macht agil

4. Schaffung zusätzlicher Beteiligungsstrukturen

5. Rechtssicherheit und Effizienz

III. Der Blick nach vorne de lege lata

IV. Summa


I. Effektive Betriebsratsstrukturen – Vom Wunsch zur Wirklichkeit

1. Verpasste Chancen im Veränderungsmanagement?


Die klassische Struktur des BetrVG mit dem Bezugspunkt auf den herkömmlichen Betrieb und der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen (örtlichem) Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat wird den Anforderungen moderner Arbeitsstrukturen nicht mehr gerecht. So ist die Zuständigkeit bei einer betriebs- und/oder unternehmensübergreifenden Steuerung der Arbeitnehmer meist unklar.

Die Folgen sind möglicherweise fatal: Gerade in Branchen mit hoher Veränderungsdynamik – seien es Marktdynamiken, regulatorische Effekte oder durch M&A-Aktivitäten ausgelöste Veränderungen – ist die Frage nach einer klugen Architektur der betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen entscheidend. Und die Geschwindigkeit der Veränderung und die daraus folgende Adaptionsfähigkeit der Unternehmen ist enorm. Gerade diese zeitliche Dimension ist neben der inhaltlichen kritisch.

Überspitzt formuliert: Unternehmerische Veränderungsnotwendigkeiten kommen häufig eher kurzfristig, die Architektur der Betriebsverfassung ist dagegen typischerweise auf Statik, Stabilität und Legislaturperioden angelegt. Die Konsequenzen können bitter sein: Zukunft wird – gemeinsam – nicht ausreichend wirkungsvoll entwickelt und gestaltet. Chancen für alle Beteiligten – Shareholder, Beschäftige, Sozialpartner – werden vergeben.

Klassische Spannungsfelder sind Fragen der Arbeitszeit oder (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.04.2022 10:29
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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