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BAG-Jahresbericht: Etwas höhere Verfahrensdauer trotz deutlich weniger Eingänge

Die Zahl der Eingänge beim BAG ist 2021 um 520 Verfahren bzw. 25,48 % zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche Dauer der beim BAG erledigten Verfahren gegenüber dem Vorjahr um knapp einen Monat erhöht auf sieben Monate und sechs Tage.

Gründe für den Rückgang der Eingänge
Die Eingänge sind schon seit einigen Jahren nicht nur beim BAG, sondern auch bei den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten stark rückläufig. Die Präsidentin des BAG Inken Gallner sieht den Grund hierfür insbesondere in der starken - und trotz der Corona-Pandemie - relativ stabilen Konjunkturlage sowie im Fachkräftemangel. Beide Faktoren haben zu einem starken Rückgang von Kündigungen und damit auch Kündigungsschutzklagen geführt, so die BAG-Präsidentin auf der Jahrespressekonferenz am 2.3.2022.

Höhere Komplexität durch das EU-Recht
Inhaltlich seien die Verfahren deutlich komplexer geworden. Das liege u.a. an der unionsrechtlichen Durchdringung des deutschen Rechts, die mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden sei. Neben der nötigen unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Rechts seien vermehrt Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten, berichtet Inken Gallner. Das gelte z.B. für das Arbeitszeitrecht, das Urlaubsrecht, das Leiharbeitsrecht, das Befristungsrecht, das Betriebsübergangsrecht, das Massenentlassungsrecht, das Datenschutzrecht und Fragen der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen.

Das BAG-Jahr 2021 in Zahlen
Im Einzelnen gingen im vergangenen Jahr 1.521 Sachen beim BAG ein. Davon waren 35,57 Prozent Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.599 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 25,4 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 4,14 Prozent. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 942 Sachen.

Mehr zum Thema:
Den kompletten Jahresbericht des BAG, der auch eine Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen des BAG aus 2021 enthält, finden Sie auf der Homepage des Gerichts (PDF-Datei - 81 Seiten).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.03.2022 10:57
Quelle: BAG PM Nr. 10/22 v. 2.3.2022

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