Aktuell im ArbRB
Die "Ampel"-Pläne für das Arbeitsrecht - Überblick über die wesentlichen das Arbeitsrecht betreffenden Vorhaben der neuen Regierung (Bonanni, ArbRB 2022, 28)
Die seit dem 8.12.2021 amtierende neue Bundesregierung hat sich ausweislich des Koalitionsvertrags einige Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten vorgenommen. Die Autorin stellt die wichtigsten Änderungsvorhaben dar und bewertet diese.
I. Grundgedanken des Koalitionsvertrags
II. Moderne Arbeitswelt
1. Ausbildung und Weiterbildung
2. Arbeitszeit
3. Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten
a) Änderungsvorhaben
b) Bewertung
4. Mindestlohn
5. Befristung
6. Brückenteilzeit
7. Arbeitnehmerüberlassung
8. Entsendungen
9. Tarifverträge
10. Betriebliche Mitbestimmung
11. Zugangsrecht der Gewerkschaften
12. Unternehmensmitbestimmung
a) Societas Europaea (SE)
b) Konzernzurechnung
13. Datenschutz
14. Arbeits- und Gesundheitsschutz
15. Whistleblower
16. Entgelttransparenzgesetz
III. Ausblick
I. Grundgedanken des Koalitionsvertrags
Schon der Titel „Mehr Fortschritt wagen“ und der Untertitel „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ machen deutlich, welche – teilweise erheblich kollidierenden – Interessen die Koalitionäre in Einklang bringen müssen. So will man als „oberste Priorität“ sowohl die Klimaschutzziele von Paris erreichen als auch weiterhin wirtschaftlich und technologisch in der Spitzenliga spielen mit dem Ziel einer „sozial-ökologischen Marktwirtschaft“.
II. Moderne Arbeitswelt
Der für Arbeitsrechtler interessante Teil des Koalitionsvertrags wird mit der Überschrift „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“ eingeleitet.
1. Ausbildung und Weiterbildung
Passend zu diesem Themenschwerpunktheft hat der alte und neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil getwittert: „Wir machen Deutschland zur Weiterbildungsrepublik“. Entsprechend sieht der Vertrag eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung, Aus- und Weiterbildung und des „persönlich motivierten lebensbegleitenden Lernens“ vor. Finanziell unterstützt werden soll nach österreichischem Vorbild eine Bildungs(teil)zeit. Die Voraussetzungen hierfür sind indes noch offen.
Der Zugang zu einer vorrangig im Betrieb erfolgenden Berufsausbildung soll garantiert werden. In Regionen mit erheblicher Unterversorgung an Ausbildungsplätzen sollen in enger Absprache mit den Sozialpartnern außerbetriebliche Ausbildungsangebote initiiert werden.
Es soll ein an das Kurzarbeitergeld angelehntes Qualifizierungsgeld geben. Zudem sollen Anreize für „Transformationstarifverträge“ gesetzt und soll das Transfer-Kurzarbeitergeld ausgeweitet werden.
2. Arbeitszeit
Ein flexibler Umgang mit der Arbeitszeit scheitert vielfach an den durch das Arbeitszeitgesetz aufgestellten Schranken. Dies betrifft z.B. die tägliche Höchstarbeitszeit und die Ruhezeit.
Viel Bewegung kann insoweit von der neuen Regierung nicht erwartet werden. Der Koalitionsvertrag spricht zwar von mehr Arbeitszeit-Flexibilisierung. Es wird aber ausdrücklich am Grundsatz des Acht-Stunden-Tages festgehalten. Geplant ist lediglich eine befristete Regelung mit Evaluationsklausel, die es ermöglicht, dass Arbeitnehmer im Rahmen von Tarifverträgen unter bestimmten Voraussetzungen...
