Otto Schmidt Verlag

Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht

Zum 1.1.2022 sind einige Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht zu beachten. Welche Rechtsänderungen dann im Jahresverlauf noch hinzukommen werden, darüber kann aktuell nur spekuliert werden. Der Koalitionsvertrag spricht zwar vieles an (s. Arbeitsrecht-Podcast v. 2.12.2021), bleibt aber oft unkonkret. Sicher erscheint, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12,- € pro Stunde zeitnah umgesetzt werden wird. Auch das Thema mobile Arbeit dürfte die Ampel-Koalition schnell anpacken.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.12.2021 13:00
Quelle: ArbRB-Redaktion

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