Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht
Zum 1.1.2022 sind einige Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht zu beachten. Welche Rechtsänderungen dann im Jahresverlauf noch hinzukommen werden, darüber kann aktuell nur spekuliert werden. Der Koalitionsvertrag spricht zwar vieles an (s. Arbeitsrecht-Podcast v. 2.12.2021), bleibt aber oft unkonkret. Sicher erscheint, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12,- € pro Stunde zeitnah umgesetzt werden wird. Auch das Thema mobile Arbeit dürfte die Ampel-Koalition schnell anpacken.
- Teil 1: Kurzarbeitergeld
- Teil 2: Arbeitgeber-Zuschuss zur Entgeltumwandlung bei Alt-Verträgen
- Teil 3: Einrichtungsbezogene Impfpflicht und Verlängerung der Beitragsfreiheit für impfende Ärzte und Apotheker
- Teil 4: Digitale Betriebsversammlungen
- Teil 5: Elektronischer Rechtsverkehr
- Teil 6: Weiterentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens
- Teil 7: Insolvenzgeld-Umlage, Mindestlohn und Fachkräfte-Einwanderung
- Teil 8: Elektronische Arbeitslosmeldung und Erhöhung des Arbeitslosengelds II
- Teil 9: Änderungen im SGB II und SGB III durch das Teilhabestärkungsgesetz
- Teil 10: Änderungen im SGB XII durch das Teilhabestärkungsgesetz
- Teil 11: Private Arbeitsvermittlung
- Teil 12: Rentenversicherung, Renteneintrittsalter, Hinzuverdienstgrenzen und Absicherung bei Erwerbminderung
- Teil 13: Sozialversicherungsrechengrößen, Künstlersozialversicherung und Sachbezugswerte
- Teil 14: Die Betriebsratswahlen 2022
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.12.2021 13:00
Quelle: ArbRB-Redaktion