Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 6: Weiterentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.4.2022 das Statusfeststellungsverfahren durch folgende Regelungen weiterentwickelt:
- Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher.
- Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt. Damit sollen die Beteiligten und die Clearingstelle von bürokratischem Aufwand entlastet und soll das Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
- Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht. Dies soll insbesondere den Auftraggeber bei gleichen Aufträgen entlasten; er muss hierfür nicht mehr separate Statusfeststellungsverfahren durchführen.
- Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen geprüft werden. Auch damit sollen separate Statusfeststellungsverfahren vermieden werden können.
- Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung möglich.
Einige Regelungen gelten zur Erprobung zeitlich begrenzt bis zum 30.6.2027.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.12.2021 14:51
Quelle: BMAS PM v. 15.12.2021