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Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 6: Weiterentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.4.2022 das Statusfeststellungsverfahren durch folgende Regelungen weiterentwickelt:

  • Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher.
  • Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt. Damit sollen die Beteiligten und die Clearingstelle von bürokratischem Aufwand entlastet und soll das Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
  • Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht. Dies soll insbesondere den Auftraggeber bei gleichen Aufträgen entlasten; er muss hierfür nicht mehr separate Statusfeststellungsverfahren durchführen.
  • Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen geprüft werden. Auch damit sollen separate Statusfeststellungsverfahren vermieden werden können.
  • Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung möglich.

Einige Regelungen gelten zur Erprobung zeitlich begrenzt bis zum 30.6.2027.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.12.2021 14:51
Quelle: BMAS PM v. 15.12.2021

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