Otto Schmidt Verlag

LAG Berlin-Brandenburg v. 23.11.2021 - 13 TaBVGa 1534/21

Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst Gorillas

Eine Betriebsratswahl kann gerichtlich nur abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden. In allen anderen Fallgestaltungen ist der Arbeitgeber auf das Wahlanfechtungsverfahren zu verweisen, bei dem der gewählte Betriebsrat jedoch zunächst im Amt bleibt.

Der Sachverhalt:
Das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz betrifft die anstehende Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst "Gorillas". Die Arbeitgeberin hatte vom Wahlvorstand den Abbruch der Betriebsratswahl verlangt. Sie vertritt die Ansicht, der Wahlvorstand sei nicht ordnungsgemäß gebildet worden und es lägen erhebliche Mängel im Wahlverfahren vor.

Das ArbG wies den Antrag zurück. Die Beschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem LAG keinen Erfolg. Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Gründe:
Eine Betriebsratswahl kann gerichtlich nur abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden. In allen anderen Fallgestaltungen ist der Arbeitgeber auf das Wahlanfechtungsverfahren zu verweisen, bei dem der gewählte Betriebsrat jedoch zunächst im Amt bleibt. Im Streitfall lagen diese Voraussetzungen für einen Abbruch der Betriebsratswahl nicht vor.

Mehr zum Thema:

  • Aufsatz: Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl (Markowski, ArbRB 2021, 343)
  • Aufsatz: Neue Regeln für die Betriebsratswahlen 2022 (Schipp/Baumgarth, ArbRB 2021, 340)
  • Kurzbeitrag: Verordnung zur Änderung der Wahlordnung in Kraft getreten (ArbRB 2021, 325)
  • Abrufbar auch im Rahmen eines vierwöchigen Gratistests des Aktionsmoduls Arbeitsrecht.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.11.2021 14:49
Quelle: LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 48 vom 23.11.2021

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