Otto Schmidt Verlag

ArbG Berlin v. 20.8.2021 - 29 Ga 8464/21

ArbG Berlin untersagt Streik bei Vivantes

Das ArbG Berlin hat im Eilverfahren einen geplanten Streik bei Vivantes wegen fehlender Notdienstvereinbarung zur Versorgung der Patienten untersagt.

Der Sachverhalt:
Das ArbG Berlin hat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung verboten, vom 23. bis 25.8.2021 (einschließlich der am 26.8.2021 endenden Nachtschicht) Beschäftigte der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie weiterer Vivantes-Gesellschaften zum Streik aufzurufen und/oder Streiks durchzuführen, soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite gewährleistet ist.

Die Gründe:
Ein Streik ohne Notdienst kann zu einer Gefahr für Leib und Leben von Patienten führen; er kann daher nur mit einer Notdienstvereinbarung zur Versorgung der Patienten durchgeführt werden. Dabei obliegt es dem Arbeitgeber, die Einzelheiten des Notdienstes festzulegen; es kann nicht der streikenden Gewerkschaft überlassen bleiben, den Personalbedarf ihrerseits einseitig festzulegen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.08.2021 10:29
Quelle: ArbG Berlin PM Nr. 25 vom 20.8.2021

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