In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS)
16.05.2012

Sehr geehrte[r] [ANREDE] [NACHNAME],
immer mehr Gerichte sind der Auffassung, dass Zeitarbeitsfirmen auch für die Zeit vor dem CGZP-Beschluss des BAG Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten müssen. Welche Dimensionen solche Verfahren haben können, zeigt z.B. ein aktueller Beschluss des VG Mainz, wonach ein Zeitarbeitsunternehmen einstweilig ca. 1,4 Millionen Euro nachzahlen muss.

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Mit freundlichen Grüßen

Online-Redaktion

Meldungen:

Bei Inkrafttreten eines Tarifvertrags erst nach einem Betriebsübergang haben Arbeitnehmer keine Ansprüche gegen den Erwerber
Zur Besteuerung von Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto zugunsten einer Gesellschafter-Geschäftsführerin
Rettungszweckverband: Kündigung des Vertrags mit privater Hilfsorganisation führt nicht ohne weiteres zu einem Betriebsübergang
Änderungen im SGB V durch die GWB-Novelle
Arbeitnehmer können aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts haben
CGZP: Zeitarbeitsfirma muss auch für die Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe nachzahlen
CGZP: Auch zwei Landessozialgerichte statuieren Nachzahlungspflichten für die Vergangenheit
Keine Kündigung einer Schwangeren wegen kritischer Äußerungen auf facebook über Kunden des Arbeitgebers
Reinigungskräfte haben keinen Anspruch auf Lohn für arbeitsfreie Zwischenzeiten
Arbeitslose riskieren bei Nichtannahme einer schlecht vergüteten Tätigkeit Einbußen beim Arbeitslosengeld


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BAG 16.5.2012, 4 AZR 320/10 u. 321/10

Bei Inkrafttreten eines Tarifvertrags erst nach einem Betriebsübergang haben Arbeitnehmer keine Ansprüche gegen den Erwerber

Tritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst einige Jahre später in Kraft, und kommt es zwischenzeitlich zu einem Betriebsübergang, können die Arbeitnehmer nach Inkrafttreten des Tarifvertrags hieraus keine Ansprüche gegen den Erwerber ableiten. Die tariflichen Regelung gehören in diesem Fall noch nicht zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die gem. § 613a Abs. 1 BGB auf den Erwerber übergehen. Auch eine Bezugnahmeklausel führt nicht dazu, dass der Erwerber die tariflichen Ansprüche erfüllen muss.
[BAG PM Nr. 36/12 vom 16.5.2012]


Hessisches FG 19.1.2012, 1 K 250/11

Zur Besteuerung von Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto zugunsten einer Gesellschafter-Geschäftsführerin

Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto führen auch bei einer Gesellschafter-Geschäftsführerin im Einzahlungsjahr noch nicht zu steuerpflichtigem Zufluss von Arbeitslohn. Entscheidend ist, wann der Geschäftsführerin tatsächlich Arbeitslohn zufließt.
[Hessisches FG PM vom 4.5.2012]


BAG 10.5.2012, 8 AZR 639/10

Rettungszweckverband: Kündigung des Vertrags mit privater Hilfsorganisation führt nicht ohne weiteres zu einem Betriebsübergang

Hat der Träger des öffentlichen Rettungsdienstes eine private Hilfsorganisation mit der Notfallrettung beauftragt, so gehen bei Kündigung des Auftrags die Arbeitsverhältnisse der Rettungskräfte nicht automatisch auf den öffentlichen Träger über. An diesen fallen die Aufgaben der Rettung nach der Kündigung zwar wieder zurück. Ein Betriebsübergang scheidet aber aus, wenn der öffentliche Träger diese Aufgabe tatsächlich nicht selbst übernimmt, sondern einen anderen Privaten damit betraut.
[BAG PM Nr. 33/12 vom 10.5.2012]


Änderungen im SGB V durch die GWB-Novelle

Die Bundesregierung hat am 28.03.2012 das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Der Entwurf sieht auch Änderungen im SGB V vor. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme vom 11.05.2012 eine Streichung der Änderungen im SGB V.

[Bundesrat]


BAG 15.5.2012, 3 AZR 128/11

Arbeitnehmer können aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts haben

Hat der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrags angeboten, der u.a. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so wurde eine entsprechende betriebliche Übung begründet. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, haben daher einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Abgabe eines solchen - inhaltsgleichen -Vertragsangebots.
[BAG PM Nr. 34/12 vom 16.5.2012]


SG Mainz, S 11 R 160/12 ER

CGZP: Zeitarbeitsfirma muss auch für die Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe nachzahlen

Das SG Mainz hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma Sozialversicherungsabgaben i.H.v. ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen muss. Das SG begründet dies damit, dass die vom BAG mit Beschluss vom 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10) festgestellten Mängel auch schon in früheren Satzungen der CGZP enthalten und daher die früheren CGZP-Tarifverträge ebenfalls unwirksam gewesen seien.
[SG Mainz PM Nr. 5/12 vom 10.5.2012]


CGZP: Auch zwei Landessozialgerichte statuieren Nachzahlungspflichten für die Vergangenheit

Sowohl das LSG NRW (Beschl. v. 13.5.2012 - L 8 R 164/12 B ER) als auch das Hessische LSG (Beschl. v. 23.4.2012 - L 1 KR 95/12 B ER) haben im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass Zeitarbeitsfirmen infolge der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge bis zur Grenze der Verjährung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden können. Dem stehe nicht entgegen, dass das BAG erst am 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10) entschieden habe, dass die CGZP nicht tariffähig sei, da die vom BAG festgestellten Mängel schon vorher vorgelegen hätte.
[LSG NRW PM v. 14.5.2012 u. Hessisches LSG PM v. 14.5.2012]


Bayerischer VGH 29.2.2012, 12 C 12.264

Keine Kündigung einer Schwangeren wegen kritischer Äußerungen auf facebook über Kunden des Arbeitgebers

Kritisiert eine schwangere Arbeitnehmerin auf ihrem privaten facebook-Account einen wichtigen Kunden ihres Arbeitgebers, so rechtfertigt dies regelmäßig keine Ausnahme vom Kündigungsverbot des § 9 Abs. 3 MuSchG. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um rein private Äußerungen handelt, die die Grenze der Schmähkritik nicht überschreiten. Die Äußerungen sind dann vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.
[juris]


LAG Schleswig-Holstein 21.3.2012, 3 Sa 440/11

Reinigungskräfte haben keinen Anspruch auf Lohn für arbeitsfreie Zwischenzeiten

Reinigungskräfte haben keinen Anspruch auf Vergütung der zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegenden arbeitsfreien Zeit (sog. Zwischenzeit). Das ergibt sich aus dem Wortlaut und der Auslegung des allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrags für das Gebäudereinigerhandwerk vom 4.10.2003.
[LAG Schleswig-Holstein PM Nr. 6/12 vom 9.5.2012]


BSG 2.5.2012, B 11 AL 18/11 R

Arbeitslose riskieren bei Nichtannahme einer schlecht vergüteten Tätigkeit Einbußen beim Arbeitslosengeld

Schlägt ein Bezieher von Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosenhilfe ein Stellenangebot aus, weil die Vergütung seiner Auffassung nach zu gering ist, so muss er mit einer Sperrzeit rechnen. Eine niedrige Vergütung macht die Annahme des Stellenangebots regelmäßig nicht unzumutbar. Das gilt insbesondere dann, wenn das erzielbare Nettoeinkommen die bewilligten Leistungen übersteigt.
[BSG PM vom 2.5.2012]



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