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Bundeskanzleramt lehnt Entwurf für ein Gesetz zur Mobilen Arbeit ab

Das Bundeskanzleramt hat am 6.10.2020 einen Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für "Das Mobile-Arbeit-Gesetz" abgelehnt.

Hintergrund

Gegenwärtig haben Arbeitnehmer nur in besonderen Ausnahmefällen einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Dies kann der Fall sein, wenn das Aufsuchen des Betriebes aus besonderen Gründen unzumutbar ist und ist keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, die Arbeitsleistung von Zuhause aus zu erbringen. Dann folgt der Anspruch des Arbeitnehmers aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB). Daneben haben Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Homeoffice, wenn entweder ein Tarifvertrag einen solchen vorsieht, oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, zum Beispiel aus Gründen des Pandemieschutzes, den Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, von Zuhause zu arbeiten.

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode legt fest, dass zur Förderung und Erleichterung von mobiler Arbeit ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll: "Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dies wollte das BMAS nun in die Tat umsetzen."

Nach dem Entwurf des BMAS sollten alle Vollzeitangestellten - ähnlich wie in Niederlanden - dort, wo es in Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit möglich sei, einen Rechtsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen.

Der Gesetzesentwurf im Einzelnen

Der Arbeitnehmer soll die Möglichkeit bekommen an zwei Tagen pro Monat, d.h. 24 Tagen im Jahr, seine Arbeit mobil zu erbringen. Dem Arbeitgeber soll dabei nur ein Ablehnungsrecht zukommen, wenn dazu zwingende betriebliche Gründe vorliegen. Den Arbeitsvertragsparteien soll es außerdem möglich sein, auch mehr Tage für mobiles Arbeiten vereinbaren zu können. Eine Ablehung des Arbeitgebers muss er das innerhalb einer bestimmten Frist begründen, sonst gilt der Wunsch des Beschäftigten für längstens sechs Monate als bewilligt. Dadurch soll die mobile Arbeit gegenüber der Präsenzarbeit im Büro gefördert werden. Es soll insbesondere dem Arbeitgeber nicht mehr möglich sein, mobile Arbeit willkürlich oder aus Prinzip abzulehnen, sondern mit dem Arbeitnehmer auf Augenhöhe darüber zu verhandeln.

Der Gesetzesentwurf ist jedoch innerhalb der Regierungskoalitionen auf Widerstand gestoßen. Es wurde entgegengehalten, ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit sei unnötig, weil Home-Office im Zuge der Covid-19-Pandemie vielerorts zur Selbstverständlichkeit geworden sei. Die geplante Regelung würde daher nur zu mehr Bürokratie und Belastung der Wirtschaft führen. Dieser Reaktion zufolge hat das Bundeskanzleramt den Gesetzesentwurf mit der Begründung blockiert, er sei nicht geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Ministerien. Im Koalitionsvertrag sei explizit nur ein Auskunftsrecht des Arbeitnehmers vereinbart gewesen, jedoch kein Rechtsanspruch auf Home-Office. Das BMAS hat beantwortet, dass die Förderung und Erleichterung der mobilen Arbeit im Koalitionsvertrag verankert sei, und angekündigt, dass es den Gesetzentwurf mit konstruktiven Gesprächen auf Regierungsebene weiter vorantreiben wolle.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2020,
Quelle: Stamatia Kynigopoulou, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln