Otto Schmidt Verlag


Hessen will einheitlichen Arbeitsschutz auf Baustellen

Hessen möchte den Arbeitsschutz auf so genannte Unternehmer ohne Beschäftigte, also vor allem auf selbstständige Subunternehmer, ausdehnen. Über einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen stimmt der Bundesrat am 9. Oktober 2020 ab.

I. Verfahren

09.10.2020 Verordnungsantrag des Landes Hessen

II. Hintergrund

Bislang gelten die Regeln des Arbeitsschutzes nur für Selbständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren. Die geltende Verordnung schützt "Beschäftigte" und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt. Dieses Ungleichgewicht soll durch die neue Verordnung ausgeglichen werden. 

III. Wesentliche Inhalte

Nach dem Willen von Hessen soll sich nun folgendes ändern:

  • Unternehmer ohne Beschäftigte sollen den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Ziel ist es, die Umgehung der Schutzvorschriften durch Auslagerung von Aufgaben an selbstständige Subunternehmer zu verhindern. Damit soll auch eine Wettbewerbsverzerrung unterbunden werden. 
  • Nach der derzeitigen Baustellenverordnung sind UoB (nur) dann in die Arbeitsschutzvorschriften einbezogen, wenn auf der Baustelle Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet werden. Deshalb soll der § 6 Pflichten sonstiger Personen der Baustellenverordnung - vergleichbar mit Regelungen in der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung - so geändert werden, dass Unternehmer ohne Beschäftigte auf Baustellen den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber und zwar unabhängig von der Tatsache, ob Beschäftigte (anderer Arbeitgeber) auf der Baustelle anwesend sind oder nicht.

 

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.10.2020,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln