Am 11. Mai 2019 tritt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Das Gesetz soll gesetzlich Versicherten schnellere Arzttermine garantieren und die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern.
I. Verfahrensgang
14.3.2019 | Gesetzesbeschluss des Bundestags |
12.4.2019 | Beschluss des Bundesrats |
06.05.2019 | Verkündung im Bundesgesetzblatt |
II. Hintergrund
Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzesbeschlusses
- Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt;
- Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert;
- Extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung;
- Ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert;
- Mehr Leistungen und bessere Versorgung (insb. Hilfsmittel);
- Mehr Digitalisierung in der Versorgung;
- Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung;
- Mehr Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.04.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln