Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Kern des Gesetzes ist es, die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls auszuweiten. Dabei sollen Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sowie die Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen effektiver aufgedeckt werden - ebenso missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch.

​I. Verfahrensgang
 20.2.2019 Gesetzentwurf der Bundesregierung
12.4.2019 Stellungnahme des Bundesrats

II. Hintergrund

In der vergangenen Legislaturperiode wurden bereits durch das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die informationstechnologische Ausstattung der FKS in einem ersten Schritt verbessert und wirkungsvoller ausgestattet. Mit dem nun beschlossenen Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten weiter verbessert werden. 

Ziel ist es, die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen wirkungsvoller und effektiver auszugestalten, um Fairness am Arbeitsmarkt, das Funktionieren der Sozialsysteme und gleiche Bedingungen für alle Unternehmen zu gewährleisten. 

 

III. Wesentlicher Inhalt des Referentenentwurfs

Die Befugnisse der FKS wurden insbesondere um folgende Punkte erweitert:

 

 

Zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen wird außerdem eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht beschlossen. Es erfolgt ein Leistungsausschluss für neu zugezogene nicht erwerbstätige Unionsbürger. Den Familienkassen wird die Möglichkeit eingeräumt laufende Zahlungen in Zweifelsfällen vorläufig einzustellen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.03.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln


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