{"id":7500,"date":"2022-05-25T08:56:37","date_gmt":"2022-05-25T06:56:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.arbrb.de\/blog\/?p=7500"},"modified":"2023-07-20T15:52:45","modified_gmt":"2023-07-20T13:52:45","slug":"wir-suchen-coole-typen-ist-eine-solche-stellenausschreibung-diskriminierend-lesen-sie-wie-das-arbeitsgericht-koblenz-diese-frage-entschied","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/2022\/05\/25\/wir-suchen-coole-typen-ist-eine-solche-stellenausschreibung-diskriminierend-lesen-sie-wie-das-arbeitsgericht-koblenz-diese-frage-entschied\/","title":{"rendered":"\u201eWir suchen coole Typen \u2026\u201c \u2013 ist eine solche Stellenausschreibung diskriminierend? Lesen Sie, wie das Arbeitsgericht Koblenz diese Frage entschied."},"content":{"rendered":"<p>Eine Stellenausschreibung zu formulieren, ist nicht immer leicht.<\/p>\n<p>Nur zu schnell treten Arbeitgeber:innen ins Fettn\u00e4pfchen und versto\u00dfen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Unter anderem verbietet das AGG, Personen wegen ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer ethnischen Herkunft zu diskriminieren (\u00a7\u00a7\u00a01,\u00a07\u00a0AGG).<\/p>\n<p>So stellt beispielsweise die in Stellenausschreibungen oft zu lesende Formulierung \u201ejunges dynamisches Team\u201c eine Diskriminierung wegen des Alters dar. Dies best\u00e4tigte zuletzt das BAG mit Urteil vom 11.08.2016 (Az.: <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.bag.20160811.8azr406\/14\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">8 AZR 406\/14<\/a>).<\/p>\n<p>Auch j\u00fcngst musste eine Arbeitgeberin vor dem Arbeitsgericht Koblenz bangen, ob ihre Stellenausschreibung AGG-konform war (Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 09.02.2022 \u2013 7 Ca 2291\/21).<\/p>\n<h2><strong>Die Stellenausschreibung <\/strong><\/h2>\n<p>Die Arbeitgeberin war im \u201eBau-Bereich\u201c t\u00e4tig und wollte wohl besonders \u201ecool\u201c sein. Sie schaltete im Internet folgende Stellenanzeige:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eWir suchen coole Typen &#8211; Anlagenmechaniker &#8211; Bauhelfer \u2026\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<h2><strong>Bewerbung, Ablehnung, Diskriminierungsklage <\/strong><\/h2>\n<p>Auf die Stellenanzeige meldete sich eine Bewerberin, die ihrem biologischen Geschlecht nach ein Mann war, sich jedoch als Frau f\u00fchlte. In ihrer Bewerbung benutzte sie durchgehend die weibliche Form, um Ihre Kenntnisse zu beschreiben, so z.B. \u201eElektrotechnikerin\u201c und \u201eRegelmechanikerin\u201c. Zudem unterschrieb sie ihre Bewerbung mir \u201eFrau Markus [<em>Nachname<\/em>]\u201c<\/p>\n<p>Die Bewerberin erhielt eine Absage. Sie war der Ansicht, sie sei diskriminiert worden. Hierf\u00fcr spreche bereits die Formulierung der Stellenausschreibung.<\/p>\n<p>Zum einen r\u00fcgte sie eine Diskriminierung wegen des Alters durch die Formulierung \u201eWir suchen coole Typen\u201c. Damit komme zum Ausdruck, dass die Arbeitgeberin lediglich junges Personal gesucht habe.<\/p>\n<p>Zum anderen sah sie sich wegen ihrer sexuellen Identit\u00e4t und des Geschlechts diskriminiert. Die Ausschreibung verwende nur die m\u00e4nnliche Form \u201eAnlagenmechaniker\u201c und \u201eBauhelfer\u201c. Dies zeige, dass sich die Ausschreibung offensichtlich nur an M\u00e4nner richte.<\/p>\n<p>Die Bewerberin klagte gegen die Arbeitgeberin vor dem Arbeitsgericht Koblenz auf immateriellen Schadensersatz i. H. v. ca. \u20ac\u00a010.000,-.<\/p>\n<h2><strong>Wie sich die Beklagte verteidigte<\/strong><\/h2>\n<p>Die Beklagte wies eine Diskriminierung vehement von sich und verteidigte sich wie folgt:<\/p>\n<p>Ihrer Ansicht nach diskriminiere das Wort \u201ecool\u201c nicht wegen des Alters. Das Wort weise keinen Altersbezug auf und geh\u00f6re zum allgemeinen Sprachgebrauch. Es beziehe sich lediglich auf eine Charaktereigenschaft.<\/p>\n<p>Eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege ebenfalls fern. Entgegen dem Vorbringen der Kl\u00e4gerin sei diese nicht dem weiblichen, sondern dem m\u00e4nnlichen Geschlecht zuzuordnen. Die Kl\u00e4gerin trage \u2013 dem Kleidungsschnitt nach zu urteilen \u2013 ausschlie\u00dflich Herrenmode (Jeans, karierte Hemden und Schuhe). Zudem verwende sie auch auf ihrer eigenen Homepage die m\u00e4nnliche Ausdrucksweise und trage schlie\u00dflich auch einen m\u00e4nnlichen Vornamen, \u201eMarkus\u201c.<\/p>\n<p>Die beklagte Arbeitgeberin war \u00fcberzeugt: Der \u201ewahre Grund\u201c f\u00fcr die Klage liege in einer Retourkutsche f\u00fcr einen vorangegangenen Streit.<\/p>\n<h2><strong>Wie hat das Gericht entschieden?<\/strong><\/h2>\n<p>Die Arbeitgeberin konnte nur teilweise aufatmen; teilweise hingegen verstie\u00df ihre Stellenausschreibung gegen das AGG.<\/p>\n<p>Im Einzelnen:<\/p>\n<h3><strong>Keine Diskriminierung wegen des Alters<\/strong><\/h3>\n<p>In der Formulierung \u201ecoolen Typen\u201c sah das Gericht kein Indiz f\u00fcr eine Diskriminierung wegen des Alters.<\/p>\n<p>Hierzu f\u00fchrt das Gericht Folgendes aus:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eBei dem Wort \u201ecool\u201c handelt es sich um einen mittlerweile eingeb\u00fcrgerten und in der allgemeinen Kommunikation g\u00e4ngigen Begriff, der weder ausschlie\u00dflich oder typischerweise nur von j\u00fcngeren Personen benutzt noch umgekehrt ausschlie\u00dflich oder haupts\u00e4chlich auf j\u00fcngere Personen angewendet wird. Cool k\u00f6nnen Personen, Verhaltensweisen, Ereignisse oder sonstige Umst\u00e4nde sein, der Begriff dient der saloppen Bezeichnung einer besonders gelassenen, l\u00e4ssigen, nonchalanten, k\u00fchlen, souver\u00e4nen, kontrollierten, nicht nerv\u00f6sen Geisteshaltung oder Stimmung sowie der Kennzeichnung besonders positiv empfundener, den Idealvorstellungen entsprechender Sachverhalte. Einen Altersbezug weist er nicht auf.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<h3><strong>Diskriminierung wegen des Geschlechts<\/strong><\/h3>\n<p>Das Gericht bejahte im Ergebnis hingegen eine Diskriminierung wegen des Geschlechts.<\/p>\n<h3><strong>Keine Diskriminierung durch den Begriff \u201eTyp\u201c<\/strong><\/h3>\n<p>In der Verwendung des Begriffs \u201eTyp\u201c liege noch kein Indiz f\u00fcr eine Diskriminierung, so das Gericht:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eSoweit die Beklagte coole \u201eTypen\u201c sucht, ist der Begriff Typ grammatikalisch zwar ein maskulines Substantiv, inhaltlich jedoch geschlechtsunspezifisch. Eine feminine Form des Wortes (etwa \u201eTypin\u201c) existiert in der deutschen Sprache nicht und wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch nicht verwendet (dem Begriff \u201eType\u201c kommt eine andere Bedeutung zu, es handelt sich nicht etwa um das feminine Pendant zu \u201eTyp\u201c [wobei der in der Stellenausschreibung verwendete Plural \u201eTypen\u201c ohnehin in beiden F\u00e4llen identisch w\u00e4re]). <\/em><\/p><\/blockquote>\n<h3><strong>Diskriminierung durch die Begriffe \u201eAnlagenmechaniker\u201c und \u201eBauhelfer\u201c<\/strong><\/h3>\n<p>Anders beurteilte das Gericht die Rechtslage hinsichtlich der Begriffe<strong> \u201e<\/strong>Anlagenmechaniker\u201c und \u201eBauhelfer\u201c. Wenig \u00fcberraschend sah das Gericht hierin ein Indiz f\u00fcr eine Diskriminierung:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eGleichwohl legen die auf den Begriff Typ folgenden W\u00f6rter \u201eAnlagenmechaniker\u201c und \u201eBauhelfer\u201c nahe, dass die Beklagte tats\u00e4chlich m\u00e4nnliche Typen sucht. [\u2026] Dies deutet darauf hin, dass sie sich auch nur an M\u00e4nner und nicht an Personen anderen Geschlechts richten will.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Kern des Falls war, ob sich die Kl\u00e4gerin auf die Indizwirkung der Frauen diskriminierenden Formulierung berufen kann. Entscheidend war daher, ob die Kl\u00e4gerin dem weiblichen oder m\u00e4nnlichen Geschlecht zuzuordnen war. Hierzu f\u00fchrte das Gericht Folgendes aus:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eSowohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wie auch die Gleichbehandlungsrichtlinie 2006\/54\/EG erstrecken ihren Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts auf transsexuelle Personen, die sich nicht mehr dem Geschlecht, dem sie im Zeitpunkt ihrer Geburt zugeordnet wurden, sondern einem anderen Geschlecht zugeh\u00f6rig f\u00fchlen. F\u00fcr diesen Schutz bedarf es weder einer Angleichung des Vornamens noch eines Statuswechsels des Geschlechts noch einer Geschlechtsumwandlung; es gen\u00fcgt, wenn biologisches und psychisches Geschlecht nachhaltig auseinanderfallen.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Das Gericht verweist in seiner Begr\u00fcndung auf folgende h\u00f6chstrichterliche Entscheidungen:<\/p>\n<ul>\n<li><em>BAG, Urteil vom 17.12.2015 \u2013 <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.bag.20160811.8azr406\/14\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">8 AZR 421\/14<\/a>, NZA 2016, 888 ff.<\/em><\/li>\n<li><em>BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 \u2013 <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.bverfg.20051206.1bvl3\/03\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">1 BvL 3\/03<\/a>, Rn. 48, 50<\/em><\/li>\n<li><em>BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011 \u2212 1 BvR 3295\/07,\u00a0 NJW 2011, 909 Rn. 51<\/em><\/li>\n<li><em>EuGH, Urteil vom 30.04.1996 &#8211; Rs. <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.eugh.19960430.c-13\/94\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">C-13\/94<\/a>, NJW 1996, 2421 f. (zur seinerzeitigen RL 76\/207\/EWG [mittlerweile abgel\u00f6st durch die RL 2006\/54\/EG]) <\/em><\/li>\n<li><em>EuGH, Urteil vom 07.01.2004 &#8211; C-117\/01, NJW 2004, 1440, 1441<\/em><\/li>\n<li><em>EuGH, Urteil vom 27.04.2006 &#8211; C-423\/04, EuZW 2006, 342, 343<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Anmerkung:<\/strong> Bei diesen Entscheidungen handelt es sich um Grundsatzurteile, die auch f\u00fcr \u00e4hnliche F\u00e4lle herangezogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3><strong>Ergebnis <\/strong><\/h3>\n<p>Das Gericht fand zwar die eingeklagte Entsch\u00e4digung i. H.\u00a0v. ca. \u20ac\u00a010.000,- als zu hoch angesetzt. Es verurteilte die Beklagte jedoch immerhin, eine Entsch\u00e4digung i.\u00a0H.\u00a0v. \u20ac\u00a06.000,- zu zahlen.<\/p>\n<h2><strong>Praxis-Hinweis<\/strong><\/h2>\n<p>Nach \u201ecoolen Typen&#8220; (m\/w\/d) darf gesucht werden.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin scheiterte vorliegend nicht bereits an der Formulierung \u201ecoole Typen\u201c. Das Arbeitsgericht Koblenz stellte klar, dass der Begriff \u201eTyp\u201c nicht per se diskriminierend ist. Suchen Arbeitgeber:innen \u2013 wie vorliegend \u2013 jedoch in einer Stellenanzeige ausschlie\u00dflich mit der m\u00e4nnlichen Form sowie ohne den Zusatz (m\/w\/d), stellt dies stets ein Indiz f\u00fcr Diskriminierung dar.<\/p>\n<p>Ebenfalls f\u00fcr die Praxis bedeutsam und daher lesenswert sind die gelungenen Ausf\u00fchrungen des Gerichts zu der Frage, welchem Geschlecht eine Person tats\u00e4chlich zuzuordnen ist. Diese Frage kann ebenso in \u00e4hnlichen Konstellationen, z.B. hinsichtlich der Erf\u00fcllung von Quoten o.\u00a0\u00e4., bedeutsam werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>RA FAArbR Daniel Mantel<\/p>\n<p>www.rpo-rechtsanwaelte.de<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Mehr zum Thema \u201eStellenausschreibung\u201c:<\/strong><\/h2>\n<p>Zu der Frage, ob das \u201eDu\u201c einer Stellenbeschreibung diskriminierend ist, finden Sie auf arbrb.de einen spannenden <a href=\"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/2022\/03\/01\/ist-das-du-diskriminierend\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Blog von Groeger<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Stellenausschreibung zu formulieren, ist nicht immer leicht. Nur zu schnell treten Arbeitgeber:innen ins Fettn\u00e4pfchen und versto\u00dfen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 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