{"id":4971,"date":"2018-08-18T17:13:08","date_gmt":"2018-08-18T15:13:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/?p=4971"},"modified":"2018-08-18T17:13:08","modified_gmt":"2018-08-18T15:13:08","slug":"kippt-die-rechtsprechung-des-7-senats-erneut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/2018\/08\/18\/kippt-die-rechtsprechung-des-7-senats-erneut\/","title":{"rendered":"Kippt die Rechtsprechung des 7. Senats erneut?"},"content":{"rendered":"<p>Jedenfalls einem wirksam betriebsbedingt gek\u00fcndigten Arbeitnehmer steht unter bestimmten Voraussetzungen ein <strong>Wiedereinstellungsanspruch<\/strong> zu, wenn sich zwischen dem Zugang der K\u00fcndigung und dem Ablauf der K\u00fcndigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbesch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeit ergibt (BAG vom 28.6.2000 &#8211; 7 AZR 904\/98, <em>ArbRB online<\/em>). Anders ist dies im Befristungsrecht. Soweit nicht tarif- oder arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart ist, besteht bei befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen kein Wiedereinstellungsanspruch (BAG vom 20.2.2002 &#8211; 7 AZR 600\/00, <em><a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2002%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:223%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:arbrb%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ArbRB 2002, 223<\/a><\/em>).<\/p>\n<p>Art. 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung im Anhang der Richtlinie 1999\/70\/EG bestimmt jedoch, dass befristet besch\u00e4ftige Arbeitnehmer in ihren Besch\u00e4ftigungsbedingungen nur deswegen, weil f\u00fcr sie ein befristeter Arbeitsvertrag oder ein befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis gilt, gegen\u00fcber vergleichbaren Dauerbesch\u00e4ftigten nicht schlechter behandelt werden d\u00fcrfen, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gr\u00fcnden gerechtfertigt. Nach der Entscheidung des EuGH vom 25.7.2018 in der Rechtssache C-96\/17 (<em>ArbRB online<\/em>) steht Art. 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zwar nicht entgegen, dass es f\u00fcr in der spanischen \u00f6ffentlichen Verwaltung nicht dauerhaft besch\u00e4ftigte Arbeitnehmer bei einer unzul\u00e4ssigen disziplinarischen Entlassung keine Wiedereinstellungsgarantie gibt, w\u00e4hrend unbefristet besch\u00e4ftigte Arbeitnehmer des \u00f6ffentlichen Dienstes in diesem Falle wieder einzugliedern sind und andere Arbeitgeber nach dem allgemeinen Recht in einem solchen Fall zwischen einer Wiedereingliederung oder einer Abfindung f\u00fcr den Arbeitnehmer w\u00e4hlen k\u00f6nnen. Der Leitsatz des EuGH f\u00fchrt jedoch nicht daran vorbei, dass nach den Entscheidungsgr\u00fcnden nur bestimmte von der spanischen Regierung vorgetragene Erw\u00e4gungen (Unparteilichkeit, Wirksamkeit und Unabh\u00e4ngigkeit der Verwaltung, eine gewisse Dauerhaftigkeit und Stabilit\u00e4t der Besch\u00e4ftigung im \u00f6ffentlichen Dienst), denen keine Entsprechung im allgemeinen Arbeitsrecht gegen\u00fcbersteht, den EuGH \u00fcberzeugt haben, dass diese Differenzierung gerechtfertigt ist.<\/p>\n<p>Sachliche Gr\u00fcnde, die eine unterschiedliche Behandlung bei Besch\u00e4ftigungsbedingungen rechtfertigen k\u00f6nnen, erfordern, dass die festgestellte Ungleichbehandlung durch das <strong>Vorhandensein genau bezeichneter, konkreter Umst\u00e4nde<\/strong> gerechtfertigt ist, die die betreffende Besch\u00e4ftigungsbedingung in ihrem speziellen Zusammenhang und auf der Grundlage objektiver und transparenter Kriterien f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Frage kennzeichnen, ob die Ungleichbehandlung einem echten Bedarf entspricht und ob sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich ist. Diese Umst\u00e4nde k\u00f6nnen sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erf\u00fcllung <span class=\"highlight\" data-juris-gui=\"highlight\">befristete<\/span> Vertr\u00e4ge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat. Letzteres, also die Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels, war das Anliegen des Gesetzgebers bei der Erm\u00f6glichung sachgrundloser Befristungen und wird in bestimmten Branchen mit Arbeitskr\u00e4ftemangel als Instrument kaum mehr genutzt.<\/p>\n<p>Jedenfalls wird der 7. Senat seine Rechtsprechung zum Wiedereinstellungs- und Fortsetzungsanspruch bei befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen zu \u00fcberdenken haben.<\/p>\n<p><em>RA FAArbR Axel Groeger, Bonn<\/em><br \/>\n<em>www.redeker.de<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedenfalls einem wirksam betriebsbedingt gek\u00fcndigten Arbeitnehmer steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich zwischen dem Zugang der K\u00fcndigung und dem Ablauf der K\u00fcndigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbesch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeit ergibt (BAG vom 28.6.2000 &#8211; 7 AZR 904\/98, ArbRB online). Anders ist dies im Befristungsrecht. Soweit nicht tarif- oder arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart ist, besteht bei befristeten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[30,6],"tags":[622,318,623],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4971"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4971"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4971\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4972,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4971\/revisions\/4972"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4971"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4971"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4971"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}