{"id":2012,"date":"2014-04-02T11:47:06","date_gmt":"2014-04-02T09:47:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.arbrb.de\/blog\/?p=2012"},"modified":"2014-04-02T11:58:17","modified_gmt":"2014-04-02T09:58:17","slug":"vom-arbeitgeber-bezahlte-bussgelder-sind-nun-steuerlich-arbeitslohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/2014\/04\/02\/vom-arbeitgeber-bezahlte-bussgelder-sind-nun-steuerlich-arbeitslohn\/","title":{"rendered":"Vom Arbeitgeber bezahlte Bu\u00dfgelder sind nun steuerlich Arbeitslohn"},"content":{"rendered":"<p>Was Arbeitslohn (<i>Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit<\/i>) ist, regelt \u00a7\u00a019\u00a0EStG. Der BFH hatte 2004 (BFH v. 07.07.2004 \u2013 VI\u00a0R\u00a029\/00) entschieden, dass die Bezahlung einer gegen den Arbeitnehmer verh\u00e4ngten <i>Geldbu\u00dfe<\/i> oder <i>Geldstrafe<\/i> durch den Arbeitgeber dann jedenfalls kein Arbeitslohn ist, wenn die \u00dcbernahme im \u201e\u00fcberwiegend eigenbetrieblichen Interesse\u201c des Arbeitgebers geschehen ist. Diese st\u00e4ndige Rechtsprechung hat der BFH nun aufgegeben.<\/p>\n<p>In einem Urteil vom 14.11.2013 (Az. VI\u00a0R\u00a036\/12) hat der BFH nun \u00a0entschieden, dass es sich um <i>Arbeitslohn<\/i>, also um Eink\u00fcnfte aus \u201enichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit\u201c im Sinne des \u00a7\u00a019 Abs.\u00a01 Satz\u00a01 Nr.\u00a01\u00a0EStG handelt, wenn der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die <i>Bu\u00dfgelder<\/i>, die gegen bei ihm angestellten Fahrern wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verh\u00e4ngt worden sind, \u00fcbernimmt. In der <i>fr\u00fcheren<\/i> Rechtsprechung hatte der Bundesfinanzhof dies noch <i>anders<\/i> gesehen und die \u00dcbernahme von Verwarnungsgeldern wegen Verletzung des Halteverbotes als im ganz \u00fcberwiegend eigenbetrieblichen Interesse eines Paketzustelldienstes liegend angesehen und damit Arbeitslohn verneint. In diesem Falle sei der Vorteil der \u00dcbernahme des Verwarnungsgeldes bei objektiver W\u00fcrdigung nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung \u201ebetriebsfunktionaler Zielsetzung\u201c anzusehen gewesen. Das sei immer dann der Fall, wenn es sich um ein \u00fcberwiegend <i>eigenbetriebliches<\/i> <i>Interesse<\/i> des Arbeitgebers gehandelt habe.<\/p>\n<p>Der BFH argumentiert nun anders. Ein <i>rechtswidriges<\/i> Verhalten seiner Mitarbeiter \u2013 ungeachtet der Frage, ob der Arbeitgeber zu diesem rechtswidrigen Verhalten angewiesen hat und dies auch h\u00e4tte tun d\u00fcrfen \u2013 sei rechtlich keine beachtliche betriebsfunktionale Zielsetzung, weil rechtswidriges Tun nicht gesch\u00fctzt werden d\u00fcrfe. Der BFH f\u00fchrt aus:<\/p>\n<p>\u201eF\u00fcr den erkennenden Senat ist danach insbesondere entscheidend, dass ungeachtet der Frage, ob der Arbeitgeber ein solches rechtswidriges Verhalten angewiesen hat und anweisen darf, jedenfalls auf einem solchen <i>rechtswidrigen<\/i> <i>Tun<\/i> der Betrieb auch nicht teilweise gr\u00fcnden kann und daher insoweit keine <i>beachtlichen<\/i> betriebsfunktionalen Gr\u00fcnde vorliegen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n<p>Im konkreten Fall konnte der Speditionsbetrieb die Fahrer nicht generell anweisen, Lenk- und Ruhezeiten zu \u00fcberschreiten. Dies war rechtswidrig und daher keine rechtlich beachtenswerte Weisung.\u00a0Der BFH folgt damit der ganz heftigen Kritik der Literatur (<i>Eisgruber<\/i> in Kirchhoff, EStG, 13.\u00a0Aufl. 2014, \u00a7\u00a019, Rz.\u00a066; Bl\u00fcmich\/<i>Th\u00fcrmer<\/i>, \u00a7\u00a019 EStG, Rz.\u00a0280 \u201eVerwarnungsgeld\u201c).<\/p>\n<p>Bereits fr\u00fcher (BFH, Urteil vom 22.07.2008 \u2013 VI\u00a0R\u00a047\/06) hatte der BFH kein \u00fcberwiegendes eigenbetriebliches Interesse einer GmbH gesehen, wenn sie die\u00a0gegen den <i>GmbH<\/i>&#8211;<i>Gesellschafter<\/i>&#8211;<i>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/i> verh\u00e4ngte Geldbu\u00dfe \u00fcbernimmt, weil dieser als Verantwortlicher der GmbH unter Versto\u00df gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen Produkte in den Verkehr gebracht hat. Der BFH hatte dies noch aus dem Verh\u00e4ltnis der H\u00f6he der Geldstrafe zum Verdienst des Arbeitnehmers abgeleitet, was wiederum von der Literatur (Eisgruber in Kirchhoff) aus Gleichheitsgr\u00fcnden abgelehnt worden war.<\/p>\n<p>Merke: Geldbu\u00dfen f\u00fcr rechtswidriges Handeln kann der Arbeitgeber <i>nicht<\/i> mehr <i>steuerfrei<\/i> \u00fcbernehmen. Sie sind als \u201eEink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit\u201c und damit als Arbeitslohn im Sinne des \u00a7\u00a019 Abs.\u00a01 Satz\u00a01 Nr.\u00a01\u00a0EStG zu versteuern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was Arbeitslohn (Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) ist, regelt \u00a7\u00a019\u00a0EStG. Der BFH hatte 2004 (BFH v. 07.07.2004 \u2013 VI\u00a0R\u00a029\/00) entschieden, dass die Bezahlung einer gegen den Arbeitnehmer verh\u00e4ngten Geldbu\u00dfe oder Geldstrafe durch den Arbeitgeber dann jedenfalls kein Arbeitslohn ist, wenn die \u00dcbernahme im \u201e\u00fcberwiegend eigenbetrieblichen Interesse\u201c des Arbeitgebers geschehen ist. Diese st\u00e4ndige Rechtsprechung hat der BFH [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[327,6],"tags":[328,329,330],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2012"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2012"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2012\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2020,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2012\/revisions\/2020"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2012"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2012"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbrb.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2012"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}