Bis zum 7.6.2026 hätte Deutschland die neue EU-Richtlinie 2023/970 zur Stärkung des Grundsatzes gleichen Entgelts für Männer und Frauen in nationales Recht umsetzen müssen. Hiernach gilt:
- Unternehmen müssen ihre Entgeltstruktur bereits vor einer Einstellung offenlegen und dürfen Bewerber nicht mehr nach früheren Gehältern fragen,
- Beschäftigte erhalten unabhängig von der Unternehmensgröße einen Auskunftsanspruch und
- bereits für Unternehmen ab 100 Beschäftigten bestehen besondere Berichtspflichten.
Aktuell liegt noch nicht einmal ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Vorgaben vor. Dennoch können Arbeitnehmer sich u.U. schon jetzt auf der Grundlage von Art. 157 AEUV auf die Hauptpflichten der Richtlinie berufen und ihre Rechte einklagen.
In diesem Online-Dossier, das wir fortlaufend erweitern werden, finden Sie zahlreiche Informationen zur neuen Rechtslage, Arbeitshilfen und viele praktische Umsetzungstipps.
AUFSÄTZE
Aus dem ArbRB
Grimm/Krülls, Entgelttransparenzrisiken beim Unternehmenskauf – Risikobewertung und Klauselpraxis, ArbRB 2026, 177
Jacobi/Flöter, Die Entgelttransparenzrichtlinie und der Datenschutz – Ein unlösbarer Widerspruch? Pay Transparency vs. Privacy Protection, ArbRB 2025, 120
Dzida/Römer, Mehr Entgeltgleichheit durch die Entgelttransparenzrichtlinie – Warum Arbeitgeber jetzt mit der Vorbereitung auf das neue Recht beginnen müssen, ArbRB 2024, 112
Aus DER BETRIEB
Köllmann, Entgeltgerechtigkeit oder Entgeltgleichheit? Die Umsetzung europäischer Vorgaben aus der Entgelttransparenzrichtlinie, DB 2025, 2637
Frieling/Würz, Entgelttransparenzrichtlinie der EU: Ein Meilenstein für die Gleichstellung? DB 2025, 725
Baierl/Hörtz, Equal Pay – Ende der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit? DB 2024, 1546
Aus ZFA
Hartmann, Entgeltdiskriminierung und Vertragsfreiheit – Zugleich Besprechung der BAG-Entscheidung v. 16.2.2023 – 8 AZR 450/21, ZFA 2024, 4
Aus ZAU
Belovitzer-Franz/Gutzke, Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit – Vergütungsstrukturen auf dem Prüfstand, ZAU 2025, 664
Hennig/Witt/Lambertz, Schließung des Gender-Pay-Gap durch die neue Entgelttransparenzrichtlinie?, ZAU 2024, 355
Heimann/Weinzierl, Fit für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie? Überblick und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber, ZAU 2024, 349
RECHTSPRECHUNG
BAG Urt. v. 11.12.2025 – 6 AZR 47/25, Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Freiwillige Sonderzahlung und Tarifvertrag, ArbRB 2026, 136 (Schewiola)
BAG Urt. v. 23.10.2025 – 8 AZR 300/24, Entgelttransparenz: Paarvergleich und Beweislastumkehr bei der Entgeltgleichheitsklage, ArbRB 2026, 35 (Grimm/Krülls)
LG Bochum Urt. v. 2.12.2025 – 17 O 56/24: Anwendbarkeit des EntgTranspG auf Fremdgeschäftsführer – Geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung, ArbRB 2026, 77 (Köllmann)
LAG Düsseldorf Urt. v. 10.12.2024 – 3 SLa 318/24, Gehaltsanpassung nach oben aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, ArbRB 2025, 201 (Grimm/Güzel)
LAG Baden-Württemberg Urt. v. 1.10.2024 – 2 Sa 14/24, Entgeltgleichheit von Männern und Frauen – Gleichbehandlung mit dem Spitzenverdiener?, ArbRB 2024, 361 (Jacobi)
Seminare
Online-Seminar Update Entgeltgleichheit 2026 – Worauf sich Arbeitgeber und Betriebsräte jetzt einstellen müssen! 24. Juni 2026, 15:00 – 17:45




