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Neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht

Der Bundespräsident hat die Richterin am BAG Kristina Schmidt am 4.11.2021 zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt.

Kristina Schmidt, geboren 1968 in Oschatz (Sachsen), legte die zweite juristische Staatsprüfung 1996 in Dresden ab und war anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg tätig. 1996 trat sie in den Richterdienst des Landes Brandenburg ein. Sie war zeitweise als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BAG (2001 bis 2003) und an das LVerfG Brandenburg (2004 bis 2005) abgeordnet. 2005 wurde sie zur Richterin am ArbG als ständige Vertreterin der Direktorin und 2006 zur Vorsitzenden Richterin am LAG Brandenburg ernannt.

Am 23.7.2009 erfolgte die Ernennung zur Richterin am BAG, wo Kristina Schmidt dem 8. Senat zugewiesen wurde und 2010 in den 7. Senat wechselte. Seit dem 1.5.2014 gehört sie dem 1. Senat an, seit Februar 2016 als stellvertretende Vorsitzende. Sie übernimmt den Vorsitz des 7. Senates, der insb. für formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung zuständig ist.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.11.2021 14:22
Quelle: BAG PM Nr. 36 vom 4.11.2021

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