Otto Schmidt Verlag

Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Arbeitsgerichten

Am 9. und 10.9.2021 fand in Ludwigsburg die 83. Konferenz der Präsidentin des BAG und der Präsidentinnen und Präsidenten der LAG mit den Themenschwerpunkten „Digitalisierung der Justiz“ und „Justiz und Medien“ statt. Sie be­grü­ßt das ge­plan­te be­son­de­re elek­tro­ni­sche Bür­ger- und Or­ga­ni­sa­tio­nen­post­fach (eBO) und befürwortet mehr On­line-Ver­fah­ren und Vi­deo­ver­hand­lun­gen.

Elektronischer Rechtsverkehr:
Am 24.6.2021 hat der Bundestag das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Nach den vorgesehenen Änderungen müssen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ab dem 1.1.2024 über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg uneingeschränkt empfangsbereit sein. Hierfür ist ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) vorgesehen, das auch bereits vor dem Beginn der (passiven) Nutzungspflicht genutzt werden kann. An die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wird appelliert, das eBO bereits vor dem 1.1.2024 passiv und aktiv zu nutzen. Medienbrüche sollten in Zukunft so weit wie möglich vermieden werden.

Digitaler Arbeitsgerichtsprozess:
Für die Präsidentin des BAG sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der LAG ist die Digitalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit eine zentrale Zukunftsaufgabe. Vor allem biete sie die historische Chance, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch geeignete OnlineVerfahren den Zugang zum Recht zu erleichtern. Das Reformprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Digitalisierung der Justiz soll durch eine Arbeitsgruppe unterstützt werden.

Videoverhandlungen:
Die Präsidentin des BAG und die Präsidentinnen und Präsidenten der LAG unterstützen die Initiative des Bundesrats zur Einführung von Videoverhandlungen in allen Gerichtsbarkeiten. Sie sind der Auffassung, dass Videoverhandlungen zwar keinen Ersatz für Präsenzverhandlungen darstellen, aber sehr gut geeignet sind, das Verhandlungsangebot der Arbeitsgerichtsbarkeit - auch nach der Zeit der Corona-Pandemie - zu vervollständigen. Für das arbeitsgerichtliche Verfahren sollte im Falle einer Reform des § 128a ZPO an der Anwesenheit des Spruchkörpers im Sitzungssaal auch bei Videoverhandlungen festgehalten werden.

Eine bundeseinheitliche Softwarelösung für die Justiz soll angestrebt werden. Die Auslagenpauschale für Videoverhandlungen in Nr. 9019 des Kostenverzeichnisses zum GKG solle - wenn nicht abgeschafft - jedenfalls nur dann erhoben werden, wenn bereits aus anderen Gründen ein Kostenansatz vorzunehmen ist. Sie passe nicht zu den zahlreichen Kostenprivilegierungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren und führe zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Justiz und Medien:
Die Pressearbeit der Justiz soll stärker alle Bürgerinnen und Bürger ansprechen und sich zu diesem Zweck stärker den sozialen Medien öffnen. Eine umfassende Kommunikationsstrategie für das 21. Jahrhundert soll entwickelt werden - ggf. mit der Unterstützung durch professionelle Dienstleister aus der social media-Branche.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.09.2021 12:52
Quelle: Konferenz der Präsidentin des BAG und der Präsidentinnen und Präsidenten der LAG PM vom 15.9.2021

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