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In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) |
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Sehr geehrte[r] [ANREDE] [NACHNAME],
nicht wenige hatten den Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes schon abgeschrieben. Jetzt soll er - nach Auskunft der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion - aber doch kurz vor der Verabschiedung stehen. Lesen Sie mehr hierzu und zu weiteren arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Nachrichten der letzten Tage in diesem Newsletter.
+++ Arbeitsrecht-Nachrichten auf Twitter: http://twitter.com/arbrb +++
Mit freundlichen Grüßen
 Online-Redaktion
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BVerwG 26.1.2012, 2 A 7.09:
In einem Beförderungsverfahren unterlegene Beamte können Schadenersatz verlangen, wenn die Beförderungsentscheidung rechtswidrig war. Der Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass der Beamte eine ernsthafte Chance auf die Beförderung hatte, diese Chance durch die rechtswidrige Handhabung des Verfahrens zunichte gemacht worden ist und er gegen die Auswahlentscheidung Rechtsschutz gesucht hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Beamte so zu stellen, als sei die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten ausgefallen.
| [BVerwG PM Nr. 8/12 vom 26.1.2012] |
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LAG Berlin-Brandenburg 8.2.2012, 24 Sa 1800/11:
Spricht aufgrund verschiedener Indizien eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Arbeitnehmer eine Straftat oder schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt auch bei einem langjährig bestehenden Arbeitsverhältnis. Die Täterschaft des Arbeitnehmers muss hierfür nicht nachgewiesen werden.
| [LAG Berlin-Brandenburg PM 8/12 vom 8.2.2012] |
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Hessisches LAG 8.2.2012, 1 SHa 4/11:
War ein Personalleiter als ehrenamtlicher Richter des Arbeitsgerichts tätig, so ist er gem. § 21 Abs. 5 Satz 1 ArbGG von seinem Amt zu entbinden, wenn er dauerhaft nicht mehr als Personalleiter tätig ist. Denn in diesem Fall ist eine der Voraussetzungen für die Berufung in das Amt des ehrenamtlichen Richters auf Arbeitgeberseite entfallen. Ob der ehrenamtliche Richter daneben auch wegen des Verdachts von Kontakten zur rechtsextremen Szene seines Amtes zu entheben war, kann dann dahinstehen.
| [Hessisches LAG PM Nr. 2/12 vom 10.2.2012] |
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Auch für ausländische Pflegekräfte, die in Privathaushalten arbeiten, gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das hat die Bundesregierung am 18.1.2012 in ihrer Antwort (BT-Drs.: 17/8373) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke klargestellt. Danach sind auch im Hinblick auf Pflegekräfte aus dem Ausland, die nach Deutschland entsandt wurden, die im ArbZG vorgesehenen Höchstarbeitszeiten zu beachten. Die werktägliche Arbeitszeit darf daher im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten. Außerdem muss eine Ruhezeit von mindestens elf ununterbrochenen Stunden eingehalten werden.
| [Bundestag PM vom 13.2.2012] |
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ArbG Lörrach 11.1.2012, 5 Ca 115/11:
Der Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer bei unrichtiger (hier: überhöhter) Betriebsrentenauskunft grundsätzlich nur für den entstandenen Vertrauensschaden. Hätte sich der Arbeitnehmer nach Überzeugung des Gerichts auch bei zutreffender Betriebsrentenauskunft für einen vorzeitigen Rentenbeginn entschieden, kann daher kein Schadenersatz wegen entgangener Vergütung und Rentenabschlägen beansprucht werden.
| [ArbG Lörrach online] |
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Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
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Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Petra Rülfing
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Tel.: 0221-93738-153
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