Bundesregierung legt Entwurf für ein neues Sozialgesetzbuch XIV vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vorgelegt.

Hintergrund:

Opfer einer Gewalttat sollen schneller und zielgerichteter Leistungen als bisher erhalten. Diese Folgerung wurde aus den Auswirkungen des Terroranschlags vom 19.12.2016 in Berlin gezogen. 

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich zukünftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten.

Ebenfalls soll der Gewaltbegriff aus der Gewaltopferentschädigung überarbeitet werden. Dieser sei nicht mehr umfassend genug. So lasse er unberücksichtigt, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, spndern auch psychische Gewalt zu gesundheitlichen Schädigungen führen kann. So sollen erstmals Opfer von psychischer Gewalt (bspw. Stalking) eine Entschädigung und sogenannte Schockschadensopfer einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten können. 

Mit der Reform der Sozialen Entschädigung sollen die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht werden. Mit einer verpflichtenden gesetzlichen Grundlage für Traumaambulanzen und einem niedrigschwelligen Verfahren für die neuen Leistungen der Schnellen Hilfen soll erreicht werden, dass mehr Betroffene die Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen. 

Bereits vor dem Inkrafttreten der Gesamtreform sollen die Waisenrenten und die Bestattungskosten erhöht, die Leistungen für Überführungen verbessert und alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus, gleichbehandelt werden. Das neue Recht soll einen bürgernahen Zugang zu den Leistungen der Sozialen Entschädigung eröffnen und damit auch bekannter werden. Die anwenderfreundliche Ausrichtung des SGB XIV soll auch bei einem aus demografischen Gründen kleiner werdenden Berechtigtenkreis, insbesondere wegen des Rückgangs der Zahl der Kriegsopfer, eine hohe Qualität bei der Durchführung des SER sichern. 

Wesentliche Inhalte des Gesetzes:

Das Soziale Entschädigungsrecht soll in einem eigenen Buch des Sozialgesetzbuchs (Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - SGB XIV) geregelt werden. Das SGB XIV soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, sodass die Länder ausreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung, insbesondere im Bereich ihrer IT-Infrastruktur, erhalten. 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.09.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln


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