Bundesrat billigt Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Erhöhung am 28. Juni 2019 gebilligt. Mit dem Gesetz sollen Bedarfssätze und Freibeträge angehoben werden. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

I. Verfahrensgang
5.2.2019 Referentenentwurf des BMAS
17.4.2019 Gesetzesentwurf der Bundesregierung

II. Hintergrund
Das Gesetz sorgt durch die Anpassung der Bedarfssätze und der Freibeträge für eine zeigemäße Bildungsfinanzierung. Ziel ist es außerdem, die anzuwendenden Verfahrensvorschriften zu vereinfachen und damit den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Transparenz der Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.   

Künftig werden alle Personen in Schule, Studium und beruflicher Ausbildung weitgehend gleichgestellt. Das Ausbildungsgeld erhöht sich zum 1. August 2019 um fünf Prozent und zum 1. August 2020 um weitere zwei Prozent.

Es soll außerdem eine Mindestausbildungsvergütung geschaffen werden. Diese lehnt sichan den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen an.


III. Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.03.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln


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