Gesetzesentwurf zum Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG)

Am 12.4.2019 hat der Bundesrat über dem Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung und Verbesserung des Kinderzuschlags und der Leistungen für Bildung und Teilhabe zugestimmt (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG). 

I. Verfahrensgang
10.1.2019

Gesetzentwurf der Bundesregierung

15.2.2019 Stellungnahme des Bundesrates

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

II. Hintergrund

Starke Familien stellen den Grundstein für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung verfolgt als wichtiges Ziel die Stärkung von Familien und insbesondere der Kinder entsprechend ihrer konkreten Lebenssituation. Der Kinderzuschlag sorgt dafür, dass Eltern, die ihren Bedarf durch eigenes Einkommen selbst decken können, nicht nur wegen des Bedarfs ihrer Kinder auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind. Jedoch hat sich gezeigt, dass dieser in seiner momentanen Ausgestaltung nicht ausreichend greift. Kurzzeitige Veränderungen im Familieneinkommen können zum gänzlichen Entfall des Zuschlags und damit zu einem schlussendlich geringeren Haushaltsnettoeinkommen führen. Außerdem kann es zu Defiziten kommen, wenn zusätzliches Einkommen sowohl im Bereich des Wohngelds, als auch im Bereich des Kinderzuschlags leistungsmindert berücksichtigt wird. Ziel der Neugestaltung ist es, Familien auch im Bereich der verdeckten Armut besser zu erreichen. Kinder sollen möglichst unabhängig von den finanziellen Mitteln des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können. 

 

 

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

Das Gesetz zeichnet sich durch folgende Änderungen aus:

 

Kinderzuschlag:

 

Bildungs- und Teilhabepaket:


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.03.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln


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