Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG)

Das Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG) ist am 11.04.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam wird, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Austrittsabkommen im Sinne von Art. 50 Abs. 2 S.2 des Vertrags über die Europäische Union in Kraft getreten ist.

I. Verfahrensgang
29.10.2018 Referentenentwurf des BMAS
12.12.2018 Gesetzesentwurf der Bundesregierung
21.2.2019 Annahme des Gesetzesentwurfs durch den Bundestag
11.4.2019 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

II. Hintergrund

Für den Fall des Austretens Großbritanniens ohne Austrittsabkommen aus der Europäischen Union, benötigen Personen, für die bereits vor dem Austritt die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit Großbritanniens oder Deutschlands galten, kurzfristige Rechtssicherheit. Es werden Übergangsregelungen geschaffen, soweit in diesem Fall einseitige nationale Regelungen an die Stelle der supranationalen EU-Regelungen treten können und nicht zwingend bi- oder multilaterale Abkommen vorausgesetzt sind. Diese Regelungen umfassen Koordinierungen der Sozialen Sicherheit (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), sonstige Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Altersteilzeitgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Damit wird ein lückenloser Schutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und unbillige Härten und Nachteile abgewendet.

 

III. Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.01.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln


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