Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Unternehmen ermöglicht es, auch beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen. Es soll eine gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt regeln.

I. Verfahrensgang
 

26.11.2018

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat
18.12.2018 Kabinettsbeschluss
15.2.2019 Stellungnahme des Bundesrats
13.3.2019 Gesetzesentwurf der Bundesregierung
7.6.2019 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
20.8.2019 Verkündung im Bundesgesetzblatt

 

II. Hintergrund

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels suchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Um die Stellenbesetzung zu erleichtern, sollen Menschen mit entsprechenden Qualifikationen leichter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erlangen. Durch gezielte und gesteuerte Einwanderung soll der Fachkräftemangel in Deutschland gelindert werden.

Erleichtert hat der Bundestag die Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen. Betroffene müssen nun nicht mehr einen Schulabschluss vorweisen, der zum Studium in Deutschland berechtigt. Ausreichend ist, dass der Abschluss ein Studium im Heimatland ermöglicht.

III. Wesentlicher Inhalt des Referentenentwurfs

Der deutsche Arbeitsmarkt soll fortan nicht nur für Hochqualifizierte geöffnet werden, sondern auch für Menschen mit anerkannter Berufsausbildung, die von der Wirtschaft dringend benötigt werden. Das Gesetz regelt dabei klar und transparent, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.01.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln


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