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ArbRB-Blog

Tag-Archiv: Beschluss

BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 – 4 Ca 688/22). Und dies bedeutet erfreulicherweise: Aufatmen für alle Nutzer:innen des beA! Das Problem Die Beklagtenvertreterin einigte sich mit dem Klägervertreter außerhalb des Prozesses. Beide übersandten einen gleichlautenden Schriftsatz per beA mit der Bitte, den Vergleichsvorschlag durch […]