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Autoren-Archiv: Werner M. Mues

Zulässigkeit sachgrundloser Befristungen für 42 Monate durch Tarifvertrag

Die Tarifvertragsparteien können gem. § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kumulativ sowohl hinsichtlich der Anzahl der zulässigen Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags als auch hinsichtlich der Höchstdauer der Befristung vom Gesetz abweichende Regelungen treffen. Diese Dispositionsbefugnis wird nicht überschritten, wenn ein Tarifvertrag eine viermalige Verlängerung bis zu einer Höchstdauer von 42 Monaten zulässt.   […]