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Bundesfinanzministerium aktualisiert FAQ zu steuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise

avatar  Wolfgang Kleinebrink

Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums aktualisiert die Behörde ständig ihr Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona- Virus. Die neueste Version, die vom 29.6.2020 stammt, enthält insbesondere angepasste Hinweise zur Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld. Berücksichtigt wird damit der im Corona-Steuerhilfegesetz neu eingefügte § 3 Nr. 28 a. EStG.

Der FAQ kann unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html
abgerufen werden.

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