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Noch mehr Vorsicht beim Vorbeschäftigungsverbot

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Am 11.10.2017 hatte ich über die heftige Kritik der LAG’s an der Rechtsprechung des BAG zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG berichtet. Auch das LAG Hessen teilt im Urteil vom 11.07.2017 – 8 Sa 1578/16 die Kritik aus Baden-Württemberg und Niedersachsen und stellt sich gegen die Rspr. des BAG. In § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sei ein zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot geregelt und dies sei nicht auf frühere Arbeitsverhältnisse beschränkt, die weniger als drei Jahre zurückliegen.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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