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ArbRB-Blog

Erste Gedanken zum geplanten Entgelttransparenzgesetz

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Einige Gedanken habe ich mir nach einer ersten Lektüre des Entwurfes eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (in der Presse auch „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit“) gemacht.

Schon auf Seite 2 des Gesetzentwurfes heißt es, dass die Tarifbindung durch das Gesetz weiter gestärkt werde. Meine Vorlesungen im Verfassungsrecht liegen sicherlich lange zurück und verfassungsrechtlich versierte Kollegen werden den Kopf schütteln, aber mir schoss spontan die negative Koalitionsfreiheit durch den Kopf. Natürlich gibt es Dinge wie Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, die nicht zu einer Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit führen. Aber an dieser Stelle „stört mich der Hinweis“.

Beim BEM kann sich der Arbeitnehmer gegen die Teilnahme des Betriebsrates aussprechen, d.h. er kann ein solches Verfahren allein mit dem Arbeitgeber durchführen. In diesem Gesetz hingegen wird ein existierender Betriebsrat zwangsweise beteiligt. Arbeitnehmer müssen bei Existenz eines Betriebsrates ihr Auskunftsverlangen grundsätzlich an diesen wenden. Die Ausnahme findet sich in § 14 Abs. 2 des Gesetzes. Was aber ist, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsrat nicht einbeziehen möchte? Im Alltag kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer sich von einem Betriebsrat nicht oder nicht richtig vertreten fühlen. Wäre es nicht angezeigt, dass Arbeitnehmer sich auch individuell an den Arbeitgeber wenden können? Denn diese Arbeitnehmer stehen nun vor der Wahl, einen Betriebsrat einzubeziehen oder gänzlich auf ihre Rechte aus dem Gesetz zu verzichten. Ob das gewollt ist?

Die weitere Diskussion wird spannend werden. Ich möchte meine Meinung auch nicht verhehlen, dass mit diesem Gesetz ein weiteres „Bürokratiemonster“ geschaffen wird. Aber auch damit müssen die Rechtsanwender am Ende leben.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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