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Teilweise arbeitsunfähig

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Ich möchte Sie heute auf eine neue Diskussion aufmerksam machen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sein neues Gutachten vorgelegt. Ausweislich seiner Pressemitteilung hat er vorgeschlagen, zukünftig auch Teilkrankschreibungen einzuführen. Danach sollen Arbeitnehmer nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Falle einer Teilarbeitsunfähigkeit ein Teilkrankengeld und zum Teil Gehalt erhalten. Die Arbeitnehmer würden dann entsprechend der Teilarbeitsunfähigkeit wieder im Betrieb tätig. Die entsprechende Einstufung soll ausschließlich im Einvernehmen zwischen Arzt und betroffenem Arbeitnehmer erfolgen.

Sollte die Politik diesen Vorschlag aufgreifen, so werden sich sicherlich viele arbeitsrechtliche Fragen anschließen. Denn der Arbeitnehmer schuldet auch bei einer Teilarbeitsunfähigkeit zumindest im Rahmen der Arbeitsleistung eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber kann sein Direktionsrecht ausüben und dem Arbeitnehmer Vorgaben sowohl im Hinblick auf die Lage der Arbeitszeit als auch hinsichtlich der Arbeitsinhalte machen. Wie diese Erwägungen mit der sicherlich noch notwendigen Schonung des Arbeitnehmers und dem Wiederheranführen an die volle Arbeitsleistung „zusammenpassen“, muss geklärt werden. Denn eine Teilarbeitsunfähigkeit ist keine Wiedereingliederungsmaßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung. Bei längerem Nachdenken zu dieser Fragestellung würden mit sicherlich noch viel mehr Aspekte einfallen, die der Diskussion bedürfen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Idee des Sachverständigenrates in der Politik aufgegriffen wird.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Magdeburg
www.goehmann.de

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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