Die deutsche Rentenversicherung hat heute auf Ihrer Homepage ihre Regelungen zur Befreiung von der Rentenversicherung für Syndikus-Rechtsanwälte veröffentlicht. Den Link finden Sie hier. Die Vertrauensschutzregelungen sind enttäuschend.
Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Rspr. des BSG aus berufenem Mund finden Sie in der aktuellen NZA: Giesen, NZA 2014, 1297, Rentenversicherungspflicht angestellter Freiberufler. Der Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Giesen im Auftrag des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie e. V. (BAVC) erstellt hat.
Ein Kommentar
Unter dem Aspekt Vertrauensschutz wäre es das einzig Wahre, die vorhandenen Befreiungsbescheide einfach anzuerkennen bzw. nicht anzuzweifeln. Immerhin hat die DRV diese ja auch einmal so erlassen. Und das BSG-Urteil spült der DRV doch jetzt so viele neue Mitglieder zu, dass man sich dort doch nun wirklich nicht beklagen kann.