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Gesetzentwurf der SPD gegen den Missbrauch von Werkverträgen

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Bedingt durch die Gesetzesänderungen zum 1.12.2011 und vor allem durch die Tarifzuschläge beim Einsatz der Zeitarbeit in verschiedenen Branchen ist eine deutliche Zunahme des Einsatzes von Werkverträgen festzustellen. Gewerkschaften und die SPD haben sich damit bereits am 13.6.2012 anlässlich einer Betriebs- und Personalrätekonferenz der SPD-Bundestragsfraktion in Berlin befasst. Dazu hatte u.a. der Justiziar der IG Metall (Dr. Thomas Klebe) einen Vortrag zum Status und zu den Handlungsmöglichkeiten gehalten.

Wie das Handelsblatt am 19.2.2013 berichtet, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf erstellt, der durch verbesserte Informations- und Unterrichtungsrechte und auch durch die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei dem Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen den Einsatz sog. „Scheinwerkverträge“ begrenzen soll. Flankiert werden soll das durch eine Vermutungswirkung zugunsten der Leiharbeit. Der Arbeitgeber müsse beweisen, dass es sich um einen „echten“ Werkvertrag handele.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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