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Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Zum 31.1.2023 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Richtlinie 2019/2121/EU) in Kraft.

Die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen zum grenzüberschreitenden Formwechsel und zur grenzüberschreitenden Spaltung werden in dem neuen Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG) umgesetzt. Daneben erfordern die Neuerungen zum Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung auch punktuelle Änderungen des bereits geltenden Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG).

Nach der Neuregelung verhandelt zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer ein aus Arbeitnehmervertretern bestehendes besonderes Verhandlungsgremium mit der Leitung des Unternehmens die Ausgestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung in den aus der grenzüberschreitenden Umwandlung resultierenden Gesellschaften. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, so sichern gesetzliche Auffangregelungen die bislang im Unternehmen bestehenden Mitbestimmungsrechte auch in den aus der grenzüberschreitenden Umwandlung resultierenden neuen Gesellschaften.https://online.otto-schmidt.de/db/dokument?id=ag.2022.13.i.0457.01.a

Mehr zum Thema

Gaul in Gaul, Aktuelles Arbeitsrecht, Band 2/2022 A. 15.

Heckschen/Knaier, Reform des Umwandlungsrechts kurz vor dem Ziel, ZIP 2022, 2205

Sauerbrey, Der Mitbestimmungsschutz bei grenzüberschreitenden Umwandlungen nach dem UmRUGMitbestG, GmbHR 2023, 5

Müller-Bonanni/Jenner, Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen und Verschmelzungen, AG 2022, 457

Heckschen/Knaier, Das UmRUG auf der Zielgeraden, GmbHR 2022, R376



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.12.2022 16:06
Quelle: BMAS PM v. 20.12.2022

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