Otto Schmidt Verlag

Aktuell im ArbRB

Nachhaltigkeit im Arbeitsverhältnis - Ein Überblick über aktuelle Rechtsentwicklungen und die Umsetzung in der Praxis (Niklas, ArbRB 2022, 269)

Environmental Social Governance (ESG) und Corporate Social Responsibility (CSR) waren lange Zeit keine Themen, die man primär mit dem Arbeitsrecht in Verbindung gebracht hat. Mittler-weile ist eine nachhaltige und soziale Unternehmensführung aber nicht nur für viele Arbeitnehmer ein entscheidender Faktor bei der Auswahl „ihres“ Arbeitgebers. Vielmehr kommen zunehmend auch rechtliche Vorgaben hinzu, die künftig von Unternehmen zu beachten sind.

I. ESG und CSR als Erwartung von Beschäftigten und Markt
II. Rechtliche Vorgaben

1. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
a) Bereits umgesetzte Regelungen
b) Ergänzung durch die Regelungen der CSRD
2. Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)
3. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
III. Umsetzung in der Praxis
IV. Mitbestimmung des Betriebsrats

1. Pauschales Mitbestimmungsrecht?
2. Nachhaltigkeit als Betriebsratsaufgabe
3. Mitbestimmungsrecht hinsichtlich bestimmter Maßnahmen
V. Fazit


I. ESG und CSR als Erwartung von Beschäftigten und Markt

Eine nachhaltige und sozial verantwortliche Unternehmensführung wird für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer bedeutsamer. Nach einer Online-Umfrage des Jobportals StepStone sowie des Handelsblatt Research Institute aus Dezember 2019, an der rund 12.000 Personen teilnahmen, hat das Thema Nachhaltigkeit beim Arbeitgeber für 76 % der Befragten einen hohen Stellenwert:

  • mehr als jeder Dritte gab an, zu kündigen, wenn sich das eigene Unternehmen in einem umweltschädlichen Projekt engagieren würde;
  • mehr als zwei Drittel befürworteten nachhaltigkeitsbedingte Einschränkungen, wie z.B. Dienstreisen nur per Bahn oder die Begrenzung von Ausdrucken;
  • im Hinblick auf Bewerbungen gaben 70 % der Befragten an, sich eher zu bewerben oder ein Jobangebot anzunehmen, wenn das Unternehmen Wert auf Nachhaltigkeit legt.

Daneben zeigt die Praxis, dass eine nachhaltige Unternehmensführung zunehmend zur notwendigen Voraussetzung gemacht wird für die Aufnahme und den Unterhalt von Geschäftsbeziehungen. Insoweit überrascht es nicht, wenn sich mittlerweile weltweit bereits über 19.000 Unternehmen dem United Nations Global Compact angeschlossen haben, der die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft verfolgt.

II. Rechtliche Vorgaben
Neben der geschilderten tatsächlichen Entwicklung gibt es zunehmend auch rechtliche Vorgaben, die das Thema Nachhaltigkeit aufgreifen.

1. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Am 21.4.2021 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vor. Sie ist Teil des europäischen Green Deals, mit dem die Europäische Union bis zum Jahr 2050 zu einem modernen, ressourceneffizienten, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Wirtschaftsraum umgestaltet werden soll.

a) Bereits umgesetzte Regelungen
Zwar ist die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in der Europäischen Union bereits in der – zwischenzeitlich durch die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen angepassten – Rechnungslegungsrichtlinie geregelt (Corporate Social Responsibility Directive, CSR). Diese Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber durch das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) in deutsches Recht umgesetzt.

Die hieraus resultierende Pflicht zur Berichterstattung zu nichtfinanziellen Themen beschränkt sich jedoch schon vom Geltungsbereich her auf kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt sowie Genossenschaften und – unabhängig von der Kapitalmarktorientierung – große Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen/-konzerne mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt.

b) Ergänzung durch die Regelungen der CSRD
Mit der CSRD sollen nun Lücken in den geltenden Vorschriften geschlossen und auch der Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet werden. Von der Berichtspflicht betroffen wären danach...
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.09.2022 16:59
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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